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Der Geleitstein von Schwand

errichtet im Jahre 1575, wird er heute vermisst. Geblieben ist nur das Fundament.

Das blieb vom Geleitstein übrig

Daher beabsichtigt der Museumsverein zur Erinnerung einen neuen Gedenkstein mit einer Hinweistafel auf der Flur Nr. 942 Gemarkung Schwand neben dem alten Fundament zu errichten. Sie finden diesen Stein dann auf dem Weg von Schwand nach Harrlach ca. 200 m im Wald, dort wo in einer Rechtskurve der alte Weg nach Birkenlach abzweigt.

 

Der geschichtliche Hintergrund des Geleitsteins von Schwand

Der Stein wurde errichtet nachdem es zu Streitigkeiten hinsichtlich des Geleites zwischen den Herrschaften von Brandenburg und der Pfalz Neumarkt gekommen war. Gelöst wurde der Konflikt, nach langer Dauer, im Jahre 1575: damals schlossen die beiden Herrschaften einen Vertrag miteinander und ein sogenannter Geleitstein wurde gesetzt.

Am 27. September 1565 soll die Pfalzgrafenwitwe Dorothea nach einem Besuch bei der Markgräfin Elisabeth, der Gemahlin Georg Friedrichs, von Ansbach nach Neumarkt zurückgereist sein. Ansbacher Hofjunker und der Amtmann von Schwabach gaben ihr zusammen mit mehreren Reitern das Geleit. In den Feldern hinter Schwand, am Weg nach Pyrbaum, erwartete der Schultheiß von Neumarkt, Thoma von Wildenstein, mit dem Freystädter Richter Martin Urban und einigen Reitern die Pfalzgräfin, um sie nach Neumarkt weiter zu geleiten. Die Churpfälzer suchten den hölzernen Bildstock, der bisher die Geleitsgrenze bezeichnet hatte, fanden ihn aber umgeworfen und in Stücken in den Feldern liegend. Währenddessen näherte sich der fürstliche Geleitszug. Der Schultheiß erwies der Pfalzgräfin die schuldige Begrüßung und schickte sich an, den Schutz der Reisenden zu übernehmen. Der Schwabacher Amtmann ritt aber mit seinen Begleitern unbekümmert weiter auf dem Weg nach Birkenlach, bis er nach etwa einer Viertelstunde an einem neuen Bildstock anhielt. Thoma von Wildenstein machte den Schwabacher Amtmann im folgenden darauf aufmerksam, daß die Geleitsgrenze der Churpfalz bis an die Felder bei Schwand gehe, wo einst der Bildstock gestanden hatte. "Grund und Boden, Jagd und Gewicht sowie Zoll sind markgräflich bis Birkenlach und das Geleit gehe bis zum Bildstock bei der Wegscheid im Holz", war die Antwort des Amtmannes und der Schwander Richter stimmte ihm zu, es sei nur guter Wille der Markgräfler, wenn sie nicht weiter bis gegen Birkenlach ritten. Wildenstein besprach daraufhin den Vorfall mit der Pfalzgräfin, die den Auftrag erteilte, die ganze Angelegenheit dem Pfalzgrafen Ludwig, als Statthalter in der oberen Pfalz, zu berichten.

Es sollte allerdings noch zwölf Jahre dauern, bis es zu einer Einigung zwischen beiden Parteien kam. Am 6. Juni 1575 fanden sich zwei hohe Kommissionen auf dem umstrittenen Gelände bei Schwand ein. Man einigte sich, in der Mitte zwischen den beiden alten Bildstöcken einen Stein zu setzen und dadurch endgültig die Geleitsgrenze festzulegen. Die Richter von Schwand und Seligenpforten wurden mit der Ausmessung beauftragt.

Nachdem der Churfürst im August 1575 die Genehmigung zu diesem Vergleich erteilt hatte, wurde am 12. September von beiden Geleitstein (Nr. 7) im Pfinzing-buch Landesfürsten die Urkunde unterzeichnet und der Geleitsstreit damit beendet. Für die Ansbacher Seite war auch diese Lösung schmerzlich. Während die Landesgrenze zwischen Churpfalz und Ansbach die Nürnberger Straße beim Siechenbach bei Postbauer überquerte, war die Geleitsgrenze in der Ochenbrucken, zwei Meilen weit im brandenburgischen Gebiet gelegen.

 

Der im Jahr 1575 gesetzte Geleitstein trug das markgräfliche Wappen auf der Westseite. Im sogenannten Pfinzing-buch (StAN) - eine Sammlung alter, handgezeichneter Pläne von Nürn­berg und Umgebung aus den Jahren 1590 bis 1600 - ist auch der Schwander Geleitstein auf einer der Karten eingezeichnet.

Dort steht zu lesen:

"Des heilgen Römischen Reichs grentz und Pertinenz (Zubehör). Erstlich gewest und wie es sich von einem Marckstain auff den andern erstreckt, deren Neun sind ..."

"Was vermeldte Marckstain in sich begreifen das hell des Reichs richtige Grentz und Boden, in Ihrem portu zur Stadt Newenmark gehörig, in sich." Von den neun eingezeichneten Grenzsteinen befindet sich der Stein Nr. 6 "an der Stadtmauer zu Hilpoltstein",

Neumarkter Geleitgrenzen

der "Sibendt ist zur Marterseulen Im Holz ein Virtel Meil ongeser vor Schwandt und wird noch heutigen tags von der Pfaltz als Pfandts Herrschaft das glaidt von Newenmarck auß bis zu oben angeregter Siebenden Marterseulen vor Schwandt Berieten, an diesen Ort gehet die Straß nach Schwabach."

Der Stein Nr. 8 ist "an der Ochenbruck unter dem die Schwartza hinfließt" und der mit Nr. 9 bezeichnete an der Stadtmauer von Altdorf.  

Neue (alte) Bilder:  

Aus Neumarkt haben wir von Herrn Alfons Dürr neuere Bilder vom alten Geletstein bekommen. Er hat sich mit der Geschichte des Geleitsteins aus Neumarkter Sicht beschäftigt.  

 


 


 

Danke, dass er sie uns zur Verfügung stellt um sie hier zu zeigen.  

Von Eva Schultheiß, Kreisheimatpflegerin, haben wir folgende Bilder bekommen:  

eine sehr alte Aufnahme der Steinkreuzforschung:  

 

sowie ein Foto, aufgenommen von Thomas Popp:  

 


Quellen und weitergehende Literatur:

In einem Artikel des Erlanger Tagblattes vom 18. Juni 1979 steht, dass der Geleitstein auch als Wegweiser benutzt wurde, denn auf der Südseite des Kopfes steht: "nach Birkenlach". Diese Information stammt wohl von Werner Wiedemann, dem 1. Vorsitzenden der deutschen Steinkreuzforschung.

 

Schwanstetten im Februar 2009, ergänzt im Mai 2014, die neuen Bilder eingefügt im November und Dezember 2015, ergänzt im Juni 2024

Alfred J. Köhl