Die kriegsbedingte Versorgung der deutschen Bevölkerung während des 1. und 2. Weltkriegs
Zusammengetragen und aufgeschrieben von Hans Volkert.
„Aus Erfahrung wird man klug" oder "aus einer gegenwärtigen Katastrophe lernt man für die nächste". Diese beiden Volksweisheiten trafen besonders gut auf die Versorgungslage der Bevölkerung während der beiden Weltkriege zu.
Während das Kaiserreich die Menschen in unserem Land zu sorglos in die Versorgungskatastrophe hineinrennen ließ, denn der 1914 begonnene Krieg würde nach kurzer Zeit siegreich enden, war man bei der Kriegsvorbereitung 1939 schon planmäßiger und vorsichtiger vorgegangen.
Nach Beginn des 1. Weltkriegs dauerte es über ein halbes Jahr, bis die seinerzeitige Reichsregierung die Rationierung von Lebensmitteln vornahm.
Ab März 1915 wurden erstmals Brot- und Mehlkarten ausgegeben. Im weiteren Kriegsverlauf durften dann die Bäcker kein Weißbrot mehr backen und das Korn musste bis 97 % ausgemahlen werden. Wegen der knappen Versorgung mit Leder wurde angeordnet, dass die Schüler der Mittelstufe barfuß zur Schule gehen mussten.
Da der Ausbruch des Krieges sofort eine Verknappung aller Lebensmittel nach sich zog, wurden die wichtigsten Lebensmittel mit Höchstpreisen belegt. Geschäfte, welche diese Vorschriften nicht beachteten, waren namhaft zu machen.
Natürlich stand ab 1915 die genaue Erfassung der vorhandenen Lebensmittel bei den Erzeugern im Mittelpunkt des gesamten Versorgungswesens. Erstmals sind im Rechnungsjahr 1915 Weggebühren für das Fortschaffen des beschlagnahmten Getreides aufgeführt.
Ab 1916 fanden - zuerst in jährlichen Zeitabständen, dann jedoch in immer kürzeren zeitlichen Terminen - "Aufnahmen" des Heu- Kartoffel-, Vieh- und des Fleischbestands durch den Bürgermeister und Beigeordneten statt. Auch die Mehl- und Getreidevorräte mussten genau erfasst werden. Sogar der Vorrat an Scherrüben als Nahrungsmittel war interessant. Selbst die zur Verfügung stehenden Anbauflächen wurden sorgfältig über den Zeitraum des Kriegs hinaus erfasst.
Je länger sich der 1. Weltkrieg zeitlich hinzog, desto rigoroser musste an der Versorgung der Bevölkerung gespart werden. Aber auch der Bedarf der Rüstung sollte weiterhin nicht gefährdet werden. Da bekanntlich Not erfinderisch macht, wurde so manche, in Friedenszeiten kaum vorstellbare Maßnahmen getroffen, wie
a) die Vertilgung von Eichhörnchen durch die Bevölkerung. Aus einer Bekanntmachung vom August 1916 ging hervor, dass das Fleisch von Eichhörnchen genießbar und sehr schmackhaft sei.
b) Offenbar waren viele Speisekartoffeln im strengen Winter 1916/17 erfroren. Am 9.2. bzw., dem 1. 3. 1917 wies das Königliche Bezirksamt Schwabach die Bevölkerung darauf hin, dass erfrorene Kartoffeln, soweit sie nicht bereits in Fäulnis übergegangen waren, durchaus noch für die menschliche Nahrung heranzuziehen waren. Erfrorene Kartoffeln sollten 12 bis 20 Stunden in kaltes Wasser gelegt und anschließend ungeschält gekocht werden. Derartig zubereitete Kartoffeln seien nach dem Verlieren des süßlichen Geschmacks sehr wohl den nichterfrorenen Kartoffeln gleichzusetzen.
c) Die Regierung wies in der Bekanntmachung vom 19.2. 1917 darauf hin, dass neben den Scherrüben und anderen Rübenarten auch die Runkelrübe der menschlichen Ernährung dienen kann.
d) Als Ersatz für Leinen und Baumwolle eigneten sich nach der Bekanntmachung vom 5. 7. 1916 auch die Stängel getrockneter Brennnesseln
e) „Das in nassen Gegenden vorkommende Schilfrohr könne im grünen Zustand als Viehfutter, vor allem als Schweinefutter verwendet werden", war eine Empfehlung vom 4.7. 1916.
f) Nach Meinung des Kriegsausschusses für Öle und Fette war das Sammeln und Verarbeiten von Obstkernen, vor allem solcher von Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, kriegsnotwendig. Da aus 1000 kg Kernen nur höchsten 50 kg Fett zu gewinnen waren, lohne nur eine große Kernmenge die Arbeit.
g) Die gleiche Behörde forderte am 29.4. 1916 neben dem Staatsforst auch die Besitzer der Körperschaftswälder auf, zur Harzgewinnung beizutragen. Dabei waren bei den Bäumen nach dem Entfernen eines Teils der Rinde Rillen angebraucht worden, in denen das austretende Harz nach unten in ein Gefäß abfließen konnte.
h) Die seither übliche Ausmahlung von Getreide war der Reichsregierung zu großzügig.
Deshalb erging erstmals am 12. 7. 1915 die Anweisung an alle Mühlen, dass ab sofort bei Roggen 82 % und bei Gerste 80 % die Ausmahlung zu betragen habe.
Am 21. 2. 1917 wurde diese Regelung verschärft. Aus 100 % Getreide mussten bei Roggen 94 % Mehl erzeugt werden. Die Mühlenbesitzer protestierten gegen diese neue Regelung. Es sei unmöglich, bei nicht genügend gereinigtem Getreide die geforderte Prozentzahl herauszubringen. Sie erbaten deshalb eine niedrigere Ausmahlung.
Am 16. 10. 1919, also nach Ende des Krieges, wurde die Ausmahlung für Roggen bei 82 %, für Weizen bei 80 % und für Gerste bei 75 % festgesetzt.
Aber in Folge einer drohenden Hungersnot musste am 28. 1. 1920 die Ausmahlung wieder bei Roggen auf 93 % und bei Gerste auf 85 % heraufgesetzt werden.
"Infolge des ständigen Steigens der Preise für chinesischen, japanischen und sonstigen asiatischen Tee", empfahl am 11. 5. 1916 das Bezirksamt, auf die zahlreichen heimischen Teesorten zurückzugreifen. Vornehmlich die jungen getrockneten und dann zerkleinerten Blätter der Brombeere, der Himbeere, der Heidelbeere, der Stechpalme, des Schleh- und Schwarzdorns usw. eigneten sich vorzüglich für eine Teeherstellung. " Es hängt von dem Einzelnen ab, welchen Blättern er den Vorzug geben mag".
Dieser Empfehlung war am 25.4. 1916 die Aufforderung vorausgegangen, alle Vorräte an Tees und Kaffees über 10 kg bzw. 5 kg bei den genannten Erfassungsstellen zu melden.
Als Kaffee-Ersatz wurde am 20. 10. 1917 auf die Wurzeln des Löwenzahns hingewiesen.
Für jedes gesammelte Pfund dieser Wurzeln war eine Belohnung von 50 Pfennigen in Aussicht gestellt. Als Sammler kamen in erster Linie Schulkinder in Frage.
Die Bekanntmachung vom 17. 1. 1917 befasste sich mit der Nutzbarmachung des Kaffeesatzes. Dort hieß es: " Die mit den gesammelten Kaffeerückständen (Kaffeesatz) vorgenommenen Trocknungs- und Fütterungsversuche haben ein günstiges Ergebnis ergeben. Namentlich jetzt, da anstelle von Kaffee vielfach Erzeugnisse aus Getreidekörnern verwendet werden, ist der Futterwert des Kaffeesatzes besonders hoch".
Die - vor allem von Schülern - gesammelten Kaffee-Sätze sollten an der Luft getrocknet zur Sammelstelle nach Berlin-Moabit gesandt und die dort behandelten Kaffeereste nach einer endgültigen Behandlung an die Landwirte verteilt werden.
Der Aufruf vom Frühjahr 1918, Menschenhaare zu sammeln und ab 1 kg abzuliefern, war vermutlich an sämtliche Friseur im Land gerichtet.
Gleich zu Beginn des Jahres 1915 wurde die "Reichswollwoche" ausgerufen. Der Zweck dieser Sammlung war, für die deutschen Truppen aus den inländischen Familien noch vorhandene überschüssige warme Kleidungsstücke zu bekommen. Begehrt waren auch Baumwollsachen sowie Tuche, aber vor allem Decken, an denen ein außerordentlicher Bedarf bestand, weil sie den Aufenthalt der Soldaten in den Schützengräben sehr erleichtern und erträglich machen konnten. Für die Bereitstellung solcher Wollsachen waren vor allem die deutschen Frauen gefordert.
Die Bekanntmachung Nr. 58 des Amtsblatts vom 25.5.1918 untersagte die Ausstellung von besonderen Bekleidungskarten für Verstorbene. Die Verstorbenen sollten künftig in der Kleidung eingesargt werden, die sie vorher üblicherweise sonntags getragen hatten.
Zubereitungsvorschriften für Brot und Kuchen:
Bereits am 16. 7. 1915 ergingen vom zuständigen Ministerium einschlägige Vorschriften zur Zubereitung von Kuchen. Vor allem musste bei vielen Bäckereien die vorgeschriebene Höchstmenge an Zutaten genau eingehalten werden. So zählte das zu schlagende Eiweiß in Verbindung mit Staubzucker oder Kakao zu den verbotenen Creme-Sorten. Weiter war es nicht gestattet, bei der Zubereitung von Käsekuchen den dazu gehörenden Käseaufstrich mit zu viel Zucker anzureichern.
Auch für die Brotherstellung waren die behördlichen Anordnungen zu beachten. Zur Herstellung von 100 Pfund Hausbrot waren 68 Pfund Mehl und 18,5 Pfund Kartoffelbrei zur Herstellung zu verwenden. Der genannte Kartoffelbrei war aus 28 Pfund Kartoffeln zu erzeugen: Nach einem Sachverständigen-Gutachten waren auch noch mit 94 %-igen Mehl und Kartoffelzusatz die Herstellung eines einwandfreien Brotes möglich (s. Bekanntmachung vom 19.1. 1918).
Dass man in der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung auch auf Engpässe stoßen könnte, war bereits aus der folgenden Stellungnahme vom 27.8. 1914 mit folgendem Wortlaut zu entnehmen: "Der Kriegszustand, in dem sich Deutschland gegenwärtig befindet, wird die Zufuhr von Lebens- und Futtermittel aus dem Ausland zum großen Teil unmöglich machen und verlangt deshalb größte Sparsamkeit in der Verwendung ausländischer Vorräte".
Bei der Erzeugung inländischer Lebensmittel, insbesondere der Kartoffeln, war man aber sehr zuversichtlich. Anfang 1917 schwand jedoch diese Zuversicht immer mehr.
So wurden am 27.2. 1917 die Landwirte dringend aufgefordert, alle noch entbehrlichen Kartoffeln abzugeben. Jede bäuerliche Familie durfte pro Kopf 142 Pfund Kartoffeln für den Eigenverbrauch zurückbehalten. Mit der Ablieferung der entbehrlichen Kartoffeln durfte nicht mehr gewartet werden, "da die Not in den größeren Städten einen bedenklichen Grad erreicht hat".
Die Erzeuger durften Kartoffeln nur gegen Bezugsscheine an Private abgeben. Ansonsten waren nur Aufkäufer mit besonderem Ausweis empfangsberechtigt.
Wegen der mehrmals beanstandeten mangelhaften Milchablieferung wandte sich das Bezirksamt am 6. 5. 1917 mit folgendem Aufruf letztmals an die Bauern:
"Trotz bisheriger Ermahnungen zur Erfüllung der Lieferschuldigkeit an Milch wollen sich die Kuhhalter in vielen Ortschaften des Bezirks noch immer nicht zur Erfüllung ihrer Pflicht verstehen. Die Folge davon ist, dass die Milchzufuhr nach Nürnberg in erschreckender Weise zurückgeht und dort jetzt nicht einmal die Frauen mehr Milch erhalten können.
Den Landwirten könnte auch der Stimmung der zahllosen Städter, die jetzt jeden Sonntag das Land verzweifelt nach Lebensmittel absuchen, nachgerade zum Bewusstsein gekommen sein, wie gefährlich die Lage geworden ist.
Noch ein letztes Mal wende ich mich an die vaterländische Gesinnung der säumigen Bauern und erinnere sie daran, dass sie nicht nur gesetzlich verpflichtet sind, die ihnen auferlegte Lieferung von Milch zu erfüllen, sondern dass es auch ihre vaterländische Ehrenpflicht ist, mit allen Kräften mitzuhelfen, um den Krieg zu einem guten Ende zu bringen ..... ".
Infolge der knappen Futtervorräte im Sommer 1917 empfahl das Innenministerium, auch das Kartoffelkraut als Viehfutter zu verwenden.
Zur Streckung des Brotes erging am 29. 10. 1917 die Anweisung, ab 1. 11. 1917 zur Brotherstellung 10 % Kartoffeln zu verwenden. Die Bäcker hatten die benötigten Kartoffeln entweder gegen Bezugsscheine direkt vom Erzeuger zu beziehen oder über den Kommunalverband.
Am 4.6. 1918 ordnete das Innenministerium an, dass die Kartoffeln erst ab 15. 9. des Jahres geerntet werden durften, um eine vollkommene Ausreifung dieser Früchte zu gewährleisten.
Schließlich erfolgte zwei Wochen nach dem erwähnten Zeitpunkt die Anordnung, dass mindestens 8 Tage vor der ersten Ausreifung der Kartoffeln die betreffende Gemeinde dem Bezirksamt anzuzeigen, damit rechtzeitig die Erlaubnis zum Beginn der Ernte erteilt werden konnte.
Versorgung im II. Weltkrieg
Die Versorgung der Bevölkerung im 2. Weltkrieg wurde rechtzeitig zum Kriegsbeginn durch ein Kartensystem verbindlich geregelt. Dies geht beispielsweise sehr deutlich aus der folgenden Bekanntmachung vom 5.12.1939 des dem Landratsamt Schwabach angegliederten Reichsernährungsamt hervor:
"Zur Erleichterung des Weihnachtsgeschäfts sind die Lebensmittelkarten für die Versorgungsperiode vom 18. 12. 1939 bis 14. 1. 1940 bereits 8 Tage früher als vor Ablauf der gegenwärtig gültigen Karten an die Versorgungsberechtigten hinauszugeben, und zwar so rechtzeitig, dass sich diese spätestens am Sonntag, den 10. 12. 1939 in Händen der Verbraucher befinden, weil diese die Bestellscheine in der Woche vom 11. 12. - 17. 12. 1939 bereits an die Verteiler abgeben müssen.
Bezugsberechtigt dagegen sind die Lebensmittel erst ab 18. 12. 1939.
Hinsichtlich der Ausgabe der Zusatzseifenkarten, deren Gültigkeit auf 3 Monate festgesetzt ist, verweise ich auf meine diesbezüglichen Ausschreiben im Amtsblatt Nr. 62 vom 28.9. 1939 und Nr. 63 vom 2. 10. 1939 zur genauen Beachtung. Die übrigbleibenden Zusatzseifenkarten sind erst nach Ablauf der 3 Monate abzurechnen".
Dass diese Reglementierung eine ungeheure Bürokratie nach sich zog, ist jedem einleuchtend.
Dem jeweiligen Bürgermeisteramt wurde für die Bevölkerung seiner Gemeinde folgende Karten zugeteilt:
Nährmittelkarten, Reichsfleischkarten, Reichsfettkarten, Marmelade-, Zucker- und Eierkarten, Reichsbrotkarten, Reichsmilchkarten, Zusatzseifenkarten usw. Je nach Lebensalter wurden für die Kinder besondere Karten ausgegeben.
Einer besonderen Bedeutung fielen die "Raucherkarten" zu, weil bei vielen "Volksgenossen" Rauchwaren soviel wert waren wie das tägliche Brot.
Landwirtschaftliche Betriebe zählten zu den "Selbstversorgern". Für sie galten besondere Regelungen in der Zuteilung von Essbarem.
Die Zuteilungsperiode ab 1939 umfasste 4 Wochen. Zuteilungsberechtigt waren
a) alle deutschen Erwachsenen,
b) Kinder von 6 bis 14 Jahren,
c) Jugendliche,
d) Ausländer, die sich im Reich und in den besetzten Gebieten befanden,
e) Juden,
f) Wehrmachtsangehörige,
g) Urlauber.
Einen besonderen Versorgungskreis stellten die sogenannten "Selbstversorger" dar. Sie waren ausnahmslos Landwirte und ihre Angehörigen. Auf ihren Karten fehlten alle Lebensmittel, die sie selbst erzeugten, etwa Fleisch oder die Milch. Die Viehhaltung der Landwirte wurde genau überwacht. So konnte nur eine bestimmte Anzahl von Tieren für den Eigenverbrauch verwertet werden.
Die darüber hinaus gehende Tierhaltung stand jedoch für die Allgemeinheit zur Verfügung. Für jede Person war eine Karte auszustellen und ihr oder ihrem Bevollmächtigten auszuhändigen.
Die Art der Zuteilungen wurden unterschieden in a) laufende Zuteilung und b) in Sonderzuteilung. Schwer- und Schwerstarbeiter bekamen zu den laufenden Zuteilungen Sonderzuteilungen.
Die ausgegebenen Karten waren nur für einen ganz genau eingegrenzten Zeitraum gültig und die einzelnen Nahrungsmittel genau auf Gramm angegeben. So gab es z. B. für einen Erwachsenen deutsche "Volksgenossen" pro Periode 700 g Marmelade oder 450 g Zucker.
Die einzelnen Zuteilungen waren allerdings nicht für alle Perioden gleich. Je nach Versorgungslage konnten die Zuteilungen vermindert oder vermehrt werden. Zu Beginn des letzten Krieges waren die Zuteilung noch relativ großzügig. Aus den eroberten Gebieten sorgten die Ernten für eine abwechslungsreiche Speise, auch für Reisgerichte. Dies änderte sich jedoch mit der Länge des Krieges und mit den verlorengegangenen ausländischen Gebieten.
Nach Ausgabe der Nährmittel an den betreffenden Berechtigten wurde aus seiner Karte der jeweilige Abschnitt, meistens auf jeweils 25 g lautend, vom Verteiler abgetrennt bzw. herausgeschnitten. Letzterer musste wiederum den eingenommenen Kartenabschnitt mit aller Sorgfalt seinen Lieferanten übergeben.
Bei vielen, vor allem kinderreichen Familien, reichten die Zuteilungen nicht aus. Bei manchen anderen Bezugsberechtigten war dies nicht der Fall. Aber das strenge Kartensystem erlaubte in solchen Fällen keinen Austausch.
Je mehr sich die Versorgungslage zuspitzte, desto mehr blühte der Schwarzhandel. Dieser wurde zwar schwer von der Behörde bekämpft. Aber die Not in der Bevölkerung machte "erfinderisch". Einen besonderen Tauschwert besaß der in unserer Gegend erzeugte Tabak. Gegen ihn konnten praktische alle anderen Bedarfsgüter eingetauscht werden.
Die Rationierung der Lebensmittel und anderer Bedarfsgüter wurde auch nach dem Krieg bis zur Währungsreform im Juni 1948 beibehalten.
Schwanstetten im Mai 2014
Alfred J. Köhl
Mit den Bildern der "Lebensmittelkarten" ergänzt, die im "Internationalen maritimen Museum" in Hamburg von mir abfotografiert wurden.
Januar 2015
Alfred J. Köhl