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Der dörfliche Schulbetrieb

zusammengetragen von Hans Volkert

Klassenbild mit Lehrer Karl Dürr

Inhalt:

Schulbeschreibung

Lehrplan 

Schulalltag

Lehrer Lechner (1785 - 1852)

Lehrerbesoldung

Schulbericht 1809/10

Schulinspektor Hess (1833)

 

Die Pfarrer Heinrich Wich und Gotllieb Geiß, beide aus Kornburg, schilderten in ihren Chroniken die damalige Volksschule im Markt Kornburg.

Pfarrer Wich schrieb in seiner 1911 herausgebrachten "Geschichte Kornburgs", dass die Reformation überall auf dem Land einen kräftigen Anstoß zu Schulgründungen gegeben habe.

Die Schule wurde ursprünglich vom Mesner in seiner Wohnung gehalten. Den Lohn für den Lehrer bezahlte meistens die Kirche. Daneben erhielt der Lehrer lebensnotwendige Naturalien, wie Holz aus dem Kirchenwald. Für das Läuten der Glocken bekam er sogenannte "Läutgarben".

Vor Besetzung der Schulstelle musste sich der Lehrer einer Prüfung vor dem Pfarrer und den Gemeindevertretern unterziehen, die sich auf Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen und Orgelschlagen erstreckte.

Einen großen Aufschwung nahm das Schulwesen im 19. Jahrhundert mit der Einführung der Schulpflicht und der Sommerschule laut Verordnung vom 6. 3.1809. Gegen diese Schulpflicht wurde anfangs Widerstand geleistet. Aus den damals verhängten Geldstrafen konnte ein Teil der Schulausgaben gedeckt werden.

Pfarrer Geiß berichtet, dass ab 1. 4. 1910 der Mesnerdienst vom Schuldienst getrennt wurde. Aber noch lange hernach war der Lehrer zugleich Kantor und Organist.

Zuerst gab es nur eine Winterschule. Im Sommer benötigten die Eltern ihre Kinder zu Hause und für die Feldarbeit.

Neben dem Mesnerdienst versahen die Lehrer auch noch das Amt des Gemeindeschreibers. Das blieb Jahrhunderte so. 1919 wurde durch Staatsgewalt der Schuldienst vom Kirchendienst getrennt und die geistliche Schulaufsicht aufgehoben.

 

Schulbeschreibung: oder auch "Ortsbeschreibung"

Interessant ist auch die Schulbeschreibung verschiedener Lehrkräfte aus dem Jahr 1809 und den folgenden Jahren, in dem Bericht vom 6. 3. desgleichen Jahres heißt es da:

"Beschreibung der deutschen Schule im Pfarrdorf Leerstetten, Landgericht und Dekanat Schwabach. Die zur Schule sich haltenden Gemeinden sind: Leerstetten, Großschwarzenlohe mit der Erichmühle und Furth.

Leerstetten besteht aus 50 Familien, Großschwarzenlohe mit Erichmühle aus 28 Familien und Furth aus 11 FamilienKlassenbild mit Lehrer Kolb

In 41 Häusern zu Leerstetten wohnen:

50 Familien, darunter besitzen 11 Familien Höfe und leben als Bauern, 7 Familien besitzen Häuser und leben als Handwerker, 15 Familien leben als Taglöhner, 2 Familien sind Be­dienstete und 3 Familien sind Witwen.

In 27 Häusern zu Großschwarzenlohe wohnen 28 Familien, darunter besitzen 12 Familien

Höfe und leben als Bauern, 6 Familien besitzen Häuser und leben als kleine Gütler,

6 Familien besitzen Häuser und leben als Handwerker und 4 Familien leben als Taglöhner.

In 14 Häusern zu Furth wohnen 14 Familien, darunter besitzen 9 Familien Höfe und leben als Bauern, l Familie lebt als Handwerker und 4 Familien leben als Tagelöhner".

Der Wohlstand in der Gemeinde wurde wie folgt beschrieben:

"In Leerstetten herrscht sandiger Ackerbau vor, etwas Holz ist vorhanden und unbedeutende Viehzucht.

Großschwarzenlohe mit Erichmühle hat einen etwas besseren Ackerbau, unbedeutende Holzflächen und bessere Viehzucht.

In Furth herrscht wieder sandiger Ackerbau vor, ziemlich viel Holz und Viehzucht fast nichts. Der Wohlstand aller ist im Fallen und Abnehmen.

Leerstetten ist unmittelbar königlich-bayrisch, von Großschwarzenlohe mit der Erichmühle sind 7 Bewohner patrimonial (erbherrlich) kornburgisch, 16 derselben waren ehedem nürnbergische Untertanen. In Furth leben nur königlich-bayer. Untertanen, 4 davon ehedem nürnbergisch.

Der Schullehrer wird unmittelbar von seiner königlichen Majestät von Bayern bestimmt und steht unter dem Landgericht und dem Dekanat Schwabach.

Schulkinder unter 14 Jahren waren vorhanden: In Leerstetten 17 männliche und 22 weibliche, in Großschwarzenlohe 7 männliche und 8 weibliche und in Furth 5 männliche und 2 weibliche Kinder".

 

Lehrplan - Schultag, Schulwoche

Der Lehrplan für die Klassen 1-3 sah folgende Tagesordnung vor:

"Montagfrüh: Gebet

1. Kl. Sie beschäftigt sich mit Buchstabenkenntnis, Syllabieren (Buchstaben silbengemäß aussprechen) und Lesen einzelner Wörter. Kleine religiöse Sprüche werden vorgesprochen. Wer die Welt erschaffen hat, wird gelehrt.

2. Kl. Sie beschäftigt sich mit Buchstabieren und Lesen der Reihe nach, lernt eine kleine Lektion aus Dr. Luthers Catechis. Sie lernt weiter das Einmaleins und Religionssprüche;

3. Kl. Sie repetiert die Namen der Bücher des Alten und Neuen Testaments, buchsta­biert und liest der Reihe nach, schreibt aus dem Diktierschriftenbuch - auch mit lateinischen Buchstaben. Sie lernt die etwas geringeren biblischen Sprüche und das ABC, löst Aufgaben nach der Regeldetri. Gebet und Gesang beenden dann den Unterricht.

Montagmittag: Gebet

1 .Kl. Wie Montagfrüh durchgehend;

2. Kl. Wie Montagfrüh, die Klasse repetiert die in der Frühschule gelernte kleine Lektion aus Dr. Luthers Catechis, jedes Kind in Sonderheit;

3. Kl. Sie repetiert ein Hauptstück, übt Fragen und Antworten aus Dr. Luthers Catechis, buchstabiert und liest der Reihe nach im Neuen Testament. Im Rechnen befasst sich die Klasse mit Regeldetri-, Haus- und Handlungsaufgaben. Schließlich werden Religionsübungen angestellt, wie es die Zeit erlaubt. Den Schulunterricht beenden das Singen einiger Liedverse und ein Gebet.

Dienstagfrüh:

1. Kl. Ebenso wie Montagfrüh.

2. Kl. Ebenso;

3. Kl. Sie repetiert ein Hauptstück aus Dr. Luthers Catechis, buchstabiert und liest der Reihe nach, manchmal aus der Bibel (Altes Testament) und auch aus Dr. Seibels Catechis die biblischen Historien und dergl. Schreiben und Rechnen wie Montagfrüh. Dann Gebet und Gesang - Schluss.

Dienstagnachmittag:

1. Kl. Ebenso wie Montag- und Dienstagfrüh;

2. Kl Ebenso wie Montagnachmittag.

3. Kl. Sie repetiert aus Dr. Seilers Catechismus, christliche Sittenlehre in biblischen Sprüchen, buchstabiert einen Absatz und liest aus den Diktierschriften der Reihe nach. Dann Gebet - Gesang - Schluss.

Mittwochfrüh:

1. Kl. Wie Montag- und Dienstagfrüh;

2. Kl. Wie Montag- und Dienstagfrüh. Jedes Kind muss aber eine kleine Lektion aus Dr. Luthers Catechismus recitiercn, jedes für sich.

3. Kl. Sie repetiert Davids Psalme, liest die Epistel auf den nächsten Sonntag der Reihe nach. Hierauf geht es in die Kirche mit allen Kindern zur Kinderlehre. Dann wird diktiert aus Dr. Seilers Lehrbuch. Dann folgt Unterricht zur Beschreibung der Erde, der Sitten und der Klugheitsregeln. Briefe von Geliert werden durchgesprochen und soviel wie möglich Orthographie betrieben. Auch die Karte von Deutschland wird manchmal gebraucht. Nach dem Rechnen folgt Gesang - Gebet - Schluss.

Mittwochnachmittag:

1 .Kl. Es ist das Nämliche wie Montag-, Dienstag- und Mittwochfrüh. Außerdem wird be­sprochen, wer die Religionssprüchlein erschaffen und erlassen hat, wie man sie heiligt und dergl.

2. Kl. Sie beschäftigt sich mit dem Gleichen wie am Montagfrüh, dann folgt eine kleine Catechismus-Repetition, dann Gedenksprüchlein, z. B. von wem habe ich das Leben. Dann werden noch etwas schwierigere Verstandesübungen als mit der l. Klasse durchgenommen.

3.Kl. Sie recitiert ein Lied aus unserem Kirchengesangbuch, liest das Evangelium auf den nächsten Sonntag, dann wird diktiert aus Dr. Seilers Lesebuch. Der restliche Unterricht gleicht dem am Montagfrüh.

Donnerstagfrüh: Gebet.

1. Kl. Ebenso wie am Montagfrüh;

2. Kl. Wie am Montagnachmittag.

3. Kl. Sie repetiert, teils recitiert aus Dr. Seibolds Catechismus über Ordnung des Heils über christliche Glaubenslehre. Dann folgt Syballieren, Lesen der Reihe nach im Neuen Testament - schließlich Rechnen wie am Montagnachmittag. Diesen Unterrichtstag beschließt wieder ein Gebet und ein Gesang.

Donnerstagsnachmittag:

1. Kl. Ebenso wie Montagfrüh,

2. Kl. wie Montagnachmittag,

3. Kl. Sie repetiert und recitiert aus Dr. Seilers Catechis über Ordnung des Heils oder christliche Glaubenslehre. Dann folgt Syballieren, Lesen der Reihe nach im Neuen Testament, Rechnen wie am Montagnachmittag. Schließlich wird zum Schluss gesungen und gebetet.

Freitagfrüh: Gebet.

1. Kl. Wie alle Tage;

2. Kl. Wie Montagfrüh, Buchstabieren, Lesen, repetiert eine kleine Lektion aus Dr. Luthers Catechismus, Aufsagen des Einmaleins,

3. Kl. Sie repetiert ein Hauptstück, buchstabiert und liest in der Bibel (Altes Testament) oder in Seilers Historien von der Erschaffung der Welt, der Sintflut und dergl. Dann geht es in die Kirche zur Betstunde. Hierauf folgen dann Schreiben, Rechnen wie am Montag- und Dienstagfrüh. Gesang und Gebet beschließen dann den Freitag-Vormittag.

Freitagnachmittag: Gebet.

1. Kl. Wie alle Tage;

2. Kl. Wie Montagfrüh, nämlich Buchstabieren, Lesen, Repetieren einer kleinen Geschichte aus Dr. Luthers Catechis. Einmaleins.

3. Kl. Repetiert und recitiert vom ersten Historischen Religionsunterricht des Dr. Seiler. Dann Buchstabieren und Lesen. Jedem Kind dieser Klasse wird eine Schrift von Dr. Seilers Lektion in die Hand gegeben. Auf diese Art lernen die Kinder Geschrie­benes buchstabieren und lesen, ohne dass sie noch völlig das ABC schreiben können.

Als Lernmittel werden benutzt:

Lesebücher, die Bibel, Altes und Neues Testament, Dr. Seibels Catechismus, die Psalme Davids, Dr. Luthers Catechismus, das Ansbacher ABC-Buch.

Als Hilfsmittel dienen dem Lehrer:

Die Bibel, Seilers Lehrbuch und Catechismus. Als Lehrauftrag stehen im Vordergrund:

Lesen der Reihe nach. Täglich werden die Schriften korrigiert, biblische Sprüche, Wörter und das ABC werden abgefragt - nach eines jeden Bedarf. Die besser Schreibenden mundieren aus ihren Diktierschriften -jedes für sich und fertigen sich daraus Hefte.

Die 1. Klasse beschäftigt sich mit Buchstabenkenntnis, mit Zahlen, Zeichen, Silben und einzelnen Wörtern, Lesen im ABC-Buch.

In der ersten Klasse sind 6 männliche und 10 weibliche Schüler.

Die zweite Klasse buchstabiert, liest Gedrucktes in Psalmen. 
Es sind 8 männliche und 9 weibliche Schüler.

Die dritte Klasse liest Geschriebenes und Diktiertes, rechnet nach Regeldetri und im Kopf. 
Es sind 15 männliche und 13 weibliche Schüler.

Die Schule dauert im Winter vormittags 3 Stunden (von 7 bis 10 Uhr) und nachmittags ebenfalls 3 Stunden (von 12,00 bis 15.00 Uhr).

Im Sommer dauert die Schule vormittags 2 Stunden (von 7 bis 9 Uhr) und nachmittags ebenfalls 2 Stunden (von 12 bis 14 Uhr).

Während der Sommerzeit wird wöchentlich der Samstag ausgesetzt. Sonst bestehen das ganze Jahr über keine Vakanzen.

 

Schulalltag:

Vor der Vereinigung mit Bayern richtete man sich hinsichtlich der Schulverordnung nach dem vorgeschriebenen Schulplan und der Tagesordnung. Seit dieser Epoche ist dem berichtenden Lehrer auch nichts anderes befohlen worden, als das im Intelligenzblatt.

Die Schulversäumnisse wurden aufgelistet und beim Pfarramt niedergelegt. Wenn aber hierzu keine Tabellen oder Listen vorhanden waren, so unterblieb auch die Aufzeichnung.

Absenten-Strafen wurden bisher nicht erhoben. Man war zufrieden, wenn man sein bisschen Schulgeld erheben konnte.

Schulfonds war keiner vorhanden. Hierzu wusste auch der Berichtende keine Vorschläge zu machen.

Die Schulaufsicht war dem Local-Inspektor oder dem Pfarramt anvertraut. Von Ortsvorsteheraufsicht oder öffentlichen Schulprüfüngen wusste der Lehrer seit seiner 24-jährigen Dienstzeit nichts zu berichten.

"Über die Würdigung des Schulunterrichts kann ich wohl nicht recht urteilen. So wie nicht aller Schulunterricht verloren geht, so bringt auch nicht aller Frucht, sowohl in Religionsverständnissen als auch im Fleiß und Arbeitsamkeit, im Rechnen, Lesen und Schreiben, im einmal den häuslichen Wohlstand zu fördern. Gott wirkt durch seinen Heiligen Geist in den Herzen der Menschen noch immer viel Gutes. "

Sonntagsschule war bisher keine. Dass das erlernte Gut nach Erledigung der Schuljahre - bisher war es bei allen Schülern das 12. Jahr - bald wieder vergessen ist, das ist leider nur allzu gewiss. Dass aber Mannsleute weiter fortwährenden Schulunterricht bedürfen als Weibsleute, das ist auch wahr; denn letztere haben meistens immer kleine Verrichtungen am Sonntag, im Nähen und Stricken für sich und für ihre Mannsleute, wozu sie von ihren Müttern angehalten werden und manche andere Ausschweifung unterbleiben muss. Wenn aber erstere nichts anders zu tun haben, als sich dem Spiel, dem Trunk und anderen, den Sonntag entehrenden unnützen Dingen sich hingeben, weigere ich mich nicht Sonntagsschule zu halten. Der Unterricht würde eine Stunde nach dem Mittagessen umfassen. Für den Unter­richt kämen 9 Knaben und 7 Mädchen in Frage.

Eine Industrieschule ist nicht vorhanden. Nähen und Stricken lernen die Mädchen meistens von ihren Müttern".

 

Lehrer Lechner

Seine Person beschreibt der Lehrer wie folgt: 
"Johann Michael Lechner, geboren zu Obersbach bei Gunzenhausen, am 25. 8.1754. Unterricht erhielt ich von meinem Vater, der ebenfalls Lehrer in Obersbach war. Nachher habe ich 6 Jahre bei dem deutschen Schullehrer und Organisten zu Gunzenhausen das Schulwesen und das Orgelspielen erlernt. Examiniert wurde ich von Herrn Lith zu Wassertrüdingen. Meine Anstellung erfolgte am 22. 10. 1784 durch die hochfürstlich Durchlauchte Markgräfin zu Onolzbach (Ansbach). Ich habe eine Frau und 3 Töchter, welche noch unverheiratet sind. Ich selber bin nicht gesund und leide unter gichtliche Anfälle und andere Leibesübel. Sonst habe ich keine Nebenkenntnisse und keine Nebenbeschäftigungen".

Das Schulhaus besteht aus zwei Stockwerken. Durch den unteren Stock geht der Kircheneingang. Im Haus ist ein kleines Kellerlein untergebracht und im Gebäude ist eine Holzlege angebaut. Im 2. Stockwerk ist die Schule und die Wohnstube. Beide sind lediglich durch einen kleinen Verschlag voreinander getrennt. Der Schulraum ist für 60 Kinder wohl nicht recht geräumig. Er müsste vergrößert werden, wenn sich die Zahl der Kinder infolge der Schulpflicht bis zum 14. Lebensjahr durchsetzt.

Das Schulinventar besteht aus:

8 Bänken, 2 großen Tafeln zum Schreiben, l schwarze Tafel, darauf die Wochen- und Mo­natstage angeschrieben werden; Bücher für arme Kinder, welche bei der königlich-preussischen Regierung vor 10-12 Jahren angeschafft wurden, 2 Bibeln, 6 Testamente, l Gesangbuch, 3 Seilersche und 5 Dr.-Lutherische Catechismen, 4 Sirach, 5 Evangelienbücher, 11 Ansbacher ABC-Bücher und 6 weitere Lehrbücher, die teilweise noch gut, einige freilich weniger gut von den Kindern behandelt werden".

Ein Industriegarten für die Schüler ist nicht vorhanden. Der Lehrer konnte auch nicht die Frage lösen, wie ein solcher zu erhalten wäre.

 

Lehrerbesoldung:

in Geld:

Über die Einkünfte des Schullehrers liegt folgender Bericht vor:

"a) 4 Gulden jährliche Besoldung und 20 Gulden jährlich aus dem Leerstetter Heiligen nach königlich-.preußischen Beschluss, zusammen also 24 fl.

b) Das Schulgeld kann betragen zwischen 106 und 112 fl.

(1. Kl. zahlt 1 Kr., 2 Kl. 2 Kr. und die 3. Kl. 3 Kr. und der Rechner 5 Kr. wöchentlich. Für die armen Kinder zahlt das Schulgeld die hiesige Heilige (Kirchenstiftung). Nach dem königl. peußischen Beschluss waren 40 - 44 fl. für die armen Kinder jährlich bewilligt.

c) Leichen, Kindstaufen, Hochzeitsladen und das bisher noch übliche Ostern- und Weihnachtssingen kann betragen zwischen 64 und 70 fl.

d) von hiesiger Gemeinde je Familie und Quartal 1 Groschen, die Witwen einen halben Groschen. Die herkömmliche Zahlung kann also zus. 8 fl betragen.

Bewertung der Naturalien:

1. Von 37 Läutgarben in 3 Orten und von Leerstetter Gemeinde insges. 2 Scheffel Münchner Maß = 20 fl.

2. 4 Maß Holz aus hiesigem Heiligen als Besoldung nebst Stöcken und Abholz = 27 fl 3 Maß Holz als Besoldung nebst Stöcken und Abfallholz von der Gemeinde Leerstetten, ohne Beholzung für das Schulhaus = 20 fl u. 3 fl.

3. Bewertung des kleinen Baumgärtleins nächst der Kirche mit kaum 1/16 Morgen =1/8 Morgen Münchner Maß, Acker mit sehr schlechtem Sand, ist oft nicht der Mühe wert, dass man ihn besamt = 4 fl.

Summe total = 276 fl.

Seit der königlich-preußischen Verordnung, wonach die Eltern das Schulgeld bezahlen müssen, auch wenn sie ihre Kinder nicht zum Schulgehen anhalten, gehen die Schulgelder, wenn nicht gleich, so doch nach und nach ein. Von 1785 bis 1804 hatte Lehrer Lechner an Schulgeld ca. 400 fl verloren, ohne dass ihm jemand ein gutes Wort dafür gab. Der Schullehrer hat kein Gemeinderecht. Die Verteilung dieses Rechts steht bevor, bekommen hat die Schule jedoch nichts.

 

Schulbericht 1809 und 1810

Auf dem weiteren Schulbericht vom 30. 9. 1809 geht u. a. hervor:

1. Die zur Schule sich haltenden Gemeinden bestehen in Leerstetten aus 54 Familien, welche in 41 Häusern, in Großschwarzenlohe aus 30 Familien, welche in 27 Häusern und in Furth aus 13 Familien, welche in 14 Häusern wohnen. Zusammen wohnen 97 Familien in 82 Häusern. Darunter sind 32 Bauern, 5 halbe Bauern, 25 Gütler oder Häusler, darunter 18 Handwerker mit 2 Gemeindeschmieden, 23 Taglöhner, 10 Witwen und 2 Bedienstete.

2. Der Wohlstand derselben ist gut, mittel, gering und arm.

3. Gerichtsstand: Landgericht Schwabach.

4. Schulkinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr, beiderlei Geschlechts, und zwar

aus Leerstetten 38, aus Großschwarzenlohe und Erichmühle 12 und aus Furth 4 Kinder.

Die Kinder vom 13. und 14. Lebensjahr kommen nicht zur Schule und werden auch in Zukunft, wie es scheint, nicht kommen. Diejenigen aber vom 12. bis 13. Lebensjahr, welche sonst auch nicht mehr zur Schule gingen, hat der Lokalinspektor und der Schullehrer bewegen können, dass sie die Schule wieder besuchen.

Lehrer Lechner kommt schließlich nochmals auf seine persönlichen Verhältnisse zurück, die ihm offensichtlich Sorgen bereiten. Er sei nicht gesund, werde von der Gicht geplagt und habe Nahrungssorgen. Er beklagt sich darüber, dass durch die Nachlässigkeit der Eltern ihm ein Verlust an Schulgeldern zugefügt worden sei. Ihm lägen vor allem seine eigenen Kinder am Herzen, denen er wenig oder gar nichts auf die Hand geben könne.

Im Schulbericht vom 26. 8. 1810 heißt es u. a.:

Das Schulhaus ist in einem miserablen Zustand, Schule und Wohnstube ist eins.

59 Kinder gehen gegenwärtig zur Schule. Die Räume im Schulhaus sind zwar hell und gesund, im Winter aber desto kälter im 2. Stock".

In der Schulbeschreibung 1821 wird beanstandet, dass der 1/2 stündige Schulweg von Großschwarzenlohe sich in einem schlechten Zustand befinde, der von der Erichmühle her sogar ein "böser Weg" sei. Hingegen wird die 3/4 Stunden lange Wegstrecke nach Furth als gut bezeichnet. Das Schulgebäude und die Nebengebäude werden in der erwähnten Beschreibung wie folgt erwähnt: Zweistöckiges Haus, im unteren Stockwerk geht der Kircheneingang durch, 1 Stube, 1 Kammer, 1 Streuhütte, 1 Backofen, 1 Waschhaus und 1 Schorgärtlein (schoren = umgraben). Der bauliche Zustand des Schulgebäudes ist mittelmäßig und bedarf immer der Reparatur.

 

Schulinspektor Hess 1833

Aus dem Jahresbericht des Schulinspektors Heß über die Pfarrschule zur Leerstetten vom 30. 9. 1833 geht folgendes hervor:

"Die Schulgemeinde ist gegen Schullehrer ziemlich gutgesinnt. Da derselbe sich noch nicht lange auf dieser Schulstelle befindet, so ist man noch nicht recht an ihn und seine Methoden gewöhnt. Der derzeitige Schullehrer heißt Georg Michael Andrea, 34 Jahre alt und 10 Jahre im Schuldienst. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Gegenüber seinem Amt beträgt er sich ziemlich gut, doch besucht er das Wirtshaus fleißig und liebt das Kartenspiel, lebt mit der Gemeinde friedlich und ist folgsam gegen Vorgesetzte. Der Besoldungsbetrag beläuft sich auf 2 fl. Der Schullehrer bekommt das Schulgeld wöchentlich von den Kindern. Für die armen Kinder bekommt er vierteljährlich 38 fl., die aus der hiesigen reichen Kirchenstiftung der Schulkasse jährlich anheimfallen. Die Zahl der Werktagsschüler beläuft sich gegenwärtig auf 76, männlich 42 und weiblich 34 Kinder, alle protestantisch. Im Herbst wurden 4 Kinder (l Knabe und 3 Mädchen), im Frühjahr wurden 8 Kinder (2 Knaben und 6 Mädchen) aufgenommen. Im Herbst werden keine Kinder entlassen. Im Frühjahr nach Pfingsten wurden entlassen: 13 Kinder, 8 Knaben und 5 Mädchen.

Der Unterricht in der Werktagsschule fängt im Winter um 8 Uhr an und dauert bis 11 Uhr für die l. Abteilung und nachmittags von 12 bis 2 Uhr für die 2. Abteilung. Im Sommer fängt der Unterricht früh um 6 Uhr an und dauert bis 8 Uhr, nämlich für die l. Klasse und von 8 bis 10 Uhr für die 2. Klasse.

Die l. Klasse wird in Religion, Schönschreiben, Rechnen, etwas Geographie und Rechtschrei­ben unterrichtet. Die 2. Klasse wird teils im Lesen, teils im Buchstabieren, Schreiben auf der Schiefertafel, Rechnen und in Luthers Kleinen Katechismus unterrichtet. Der Gesang wird vom Schullehrer sehr eifrig und fleißig betrieben. Darin hat er die Kinder auch schon sehr weit gebracht.

Die Lesebücher in der l. Klasse sind die Bibel, das neue bayer. Gesangbuch, Seilers Katechismus und das ABC-Buch.

Der derzeitige Vikar Boeckh erteilt bei seinen wöchentlichen Schulbesuchen Religions­unterricht nach Luthers Kleinem Katechismus und wird ab nächstem Frühjahr biblische Geschichten nach Seiler vortragen.

Die Winterschule beginnt mit dem l. November und dauert bis letzten April. Die Sommerschule beginnt mit dem l. Mai und schließt mit dem letzten Oktober. Schulvakanzen wurden zurzeit der Kornernte 4 Tage und zurzeit der 2. Heuernte 8 Tage gehalten.

Die größere Prüfung wurde vorgenommen am 2. 7. in der Schulstube in Gegenwart der Ortsvorstände. Prämien wurden dabei nicht ausgeteilt, weil die Schulkasse gering ist und aus derselben ohnehin Bücher für die armen Kinder angeschafft werden.

Einige Schüler und Schülerinnen sind fleißig und bei diesen ist ein Fortgang der Kenntnisse bemerkbar. Bei anderen, fast den meisten, fehlt es an der gehörigen Aufmerksamkeit und an dem gehörigen Eifer, etwas zu lernen.

Viele werden auch von ihren Eltern zu Hause nicht gehörig angehalten und durch übermäßige Handarbeit für die Eltern vom Hausfleiß abgehalten. Durch Sittlichkeit und Frömmigkeit zeichnen sich nur wenige aus. Sie verhalten sich zwar in der Schule ruhig und ordentlich, aber außerhalb der Schule sehen sie von den Erwachsenen, selbst bei manchen ihrer Eltern, nicht viel Gutes und so werden durch das böse Beispiel, besonders auf das 6. Gebot, alle durch Lehre und Warnung gemachten guten Eindrücke schnell wieder vernichtet.

Die Schüler bemühen sich, die Worte deutlich und richtig auszusprechen, aber der sogenannte Schulton und die in hiesiger Gegend übliche Sprache des Landvolks ist nicht ganz auszurotten. Auf Reinlichkeit der Kinder in der Schule wird vom Schullehrer sehr gesehen.

Die Zahl der gegenwärtigen Sonntagsschüler beläuft sich auf 46 Kinder, 28 Knaben und 18 Mädchen, alle protestantisch. Beim Unterricht, der um 12 Uhr beginnt und bis l Uhr dauert, sind die Geschlechter geschieden. Unterrichtsgegenstand ist:

Lesen in der Bibel und im Gesangbuch, Kopfrechnen, Schön- und Rechtschreiben sowie Gesang. Dabei werden sie auch zum fleißigen Besuch der Sonntags-Kinderlehre ange­halten und sie besuchen auch dieselbe jetzt fleißiger als früher. Einige Kinder besuchen die Sonntagsschule sehr unfleißig, doch ist der Besuch der Sonntagsschule hier zahlreicher als in anderen Orten.Schulhaus von 1836

Im Schulhaus sind Lehr- und Wohnzimmer nur durch einen Verschlag getrennt, was im Winter sehr störend sich auf den Unterricht auswirkt. Das Schulhaus ist sehr feucht und alt und es bedarf eines neuen Baus. Es liegt von der könglichen Regierung bereits eine Genehmigung für einen Neubau vor. Aber das köngliche Landgericht, dem das Weitere von der Regierung übertragen wurde, hat bis heute noch keine Anstalten getroffen,

Ein Schulgarten ist nicht vorhanden. Doch beabsichtigt man, an dem Platze, wo das alte abzubrechende Schulhaus steht, eine Baumschule anzulegen.

Die vorgeschriebenen Schulkonferenzen werden ordentlich gehalten. Der hiesige Ortsvorsteher sowie der aus Großschwarzenlohe, sorgen - soweit man es von den Bauern verlangen kann - für einen fleißigen Schulbesuch. Die Abwesenheitslisten werden vom Schullehrer sehr gründlich geführt und die Eltern, deren Kinder am unfleißigsten zur Schule gehen, werden beim Landgericht angezeigt".

 

 

Weitere Informationen:

Zum alten Schulhaus (jetzt evang. Gemeindehaus)

Geschichte der Schulen und Lehrer in Leerstetten

 

Schwanstetten im Juli 2010

Alfred J. Köhl