Direkt zum Inhalt

Gedenkstein

Errichtung des Gedenksteins zur Erinnerung an den verschwundenen Geleitstein

 

Der Museumsverein Schwanstetten will heute mit der Errichtung eines Gedenksteines an die Zeit von vor über 400 Jahren erinnern, als hier an dieser Stelle die Geleitgrenze war und somit Geleitgeld erhoben werden konnte. Geld spielte also damals - wie heute - eine Rolle.

Der Geleitstein

Der Geleitstein von Schwand, errichtet im Jahre 1575, wird heute vermisst. Geblieben ist nur das Fundament. Daher beabsichtigt der Museumsverein zur Erinnerung einen neuen Gedenkstein mit einer Hinweistafel auf der Flur Nr. 942 Gemarkung Schwand neben dem alten Fundament zu errichten. Sie finden diesen Stein dann auf dem Weg von Schwand nach Harrlach ca. 200 m im Wald, dort wo in einer Rechtskurve der alte Weg nach Birkenlach abzweigt.

Das Geleit

Ein wichtiges Regal, weil finanziell ertragreich, war das Geleit. Im Zuge der territorialstaatlichen Entwicklung waren diese ehemals königlichen Hoheitsrechte, durch eine Reihe von Privilegien, zum großen Teil in den Besitz der Landesherren gelangt. Das Geleit wurde seit der Zeit Friedrichs II. diesen überlassen. Im Spätmittelalter "bildete sich sogar ein Geleitszwang aus, d.h. die Reisenden waren gezwungen, bestimmte Straßen zu benutzen, wobei jeweils beim Übergang (Geleitsgrenze) vom Gebiet eines Geleitsinhabers in das benachbarte in einem bestimmten Ort (Geleits-(zoll-)stätte ) das Geleit gewechselt wurde.

Geleitsvertrag

Vertrag zwischenn Pfalz unnd Branndennburg vonn wegenn des Glaits bey Schwanndt. Vonn Gottes gnadenn Wier Friderich Pfallzgraue bey Rein, des Heiligenn Römischen Reichs Erztruchseß unnd Churfürst, Herzog Inn Bairn, unnd wier Georg Friderichs Marggraue zu Branndennburg Inn Preußenn, zue Stetin Pommern der Cassuben unnd Wenndenn auch inn Schlesien zu Jägernndorff unnd Herzogk Burggraue zu Nürnberg unnd Fürst zu Rügen, Bekennen samment, sonnder, unnd unnerschaidenn, für unns unnsere Erbenn unnd Nachkummen
Anhang Größe
Geleitvertrag_Leo.pdf (2.87 MB) 2.87 MB