Der Kauff Brieff von 1786:
Kauff Brieff
für
Conrad Seybold
Amtsunterthanen und
Bauer zu Schwand.
Über
innen bemelt pro 800 F
Thl. Wehrl. erkaufft soge
nannten alten Becken Gartten.
Dato 13. Juny anno 1786
Kund und zu wißen seye hiermit
Jedermänniglich, besonders aber denen,
so es zu wißen von nöthen:
Demnach redet ermelter Richter Christoph
Andreas Brumm allhier, dessen bis anhero
bessenen frey eigenen und ohn handlöhnigen
sogenannten alten Becken Gartten am Fürther
Weeg gelegen, in Feld und Wiesen bestehend
4 Morgen groß, welcher di. 175 gr(oschen) Steuer Catastri
pag: 70 (Seite70) jährlich 16 ¼ Xr. Herrschaftl. Lichtmeß = und
von 12.f Masa die landschaftlich ordinary und
Extra Steuer reichet, an den Amt Unterthanen
und Bauern Conrad Seybold dahier vor und um
Acht Hundert Gulden Thl. der….
auf nechstige Laurenty baar zu erlegen oder
handläufig zu verzinßen habenden Kauffs
chilling und Fünf und Zwanzig Gulden
sogleich bezahlten Beykauff dergestalt und
also verkaufft hat, daß Käuffer und Verkäuffer
der Nutznießung und Beschwehrung anheuer noch mit
einander = den Flachs Verkäuffer ganz alleine haben.
Sonach aber Käuffer völlig in die Commoda und incommoda
desselben tretten = und biß zur völligen Bezahlung er-
holter Gartten pro Hypotheca verschrieben seyn
solle und wolle;
Alß wird Käuffer Seybold, wann Er
Pecestanda behörig prestiert hat mit der versprochenen
Landes gewöhnlichen Eviction, in den ruhigen Besitz und
Genuß quastionierten Garttens, mit deßen Recht und
Gerechtigkeit, Nutzen und Beschwerung wir solches die
Amtl. Saal Lager und Steuer Bücher besagen, der
gestalt rechtskräftig hiermit immitiert und eingewießen
daß Er diesen gleich denen vorigen Besitzer ruhig innen
haben, nuzen niesen und gebrauchen, auch wieder verkäuffen
und sonsten nach Gefallen, jedoch den Lehen ohne
Schaden und Nachtheil damit schalten und walten
möge, ohngehindert und manniglich.
Alles getreulich und ohne Gefährde.
Zu wahrer Urkund und mehrerer Bekäftigung deßen,
ist gegenwärtiger Kauffbrief unter des Hoch Fürstl.(ichen)
Casten Amts Schwabach und auch des Hoch Fürstlichen Richter
Amts Schwand Unterschrift und Sieglung, jedoch
ohne Prajudiz so overoporiert und ausgefertiget
sonach Käuffer Seybold zu handen gestellet worden.
So geschehen Mt: Schwand, den 13. Juny a(nno) d(omini) 1786
Johann Conrad Böhme
Christoph Andreas Brumm
Zwey Hundert Gulden Thl., den 16 und 18. Juny a.d.
Vier Hundert Gulden Thl., auf weiteren Abschlag mir
den 17. Aug 1786 zahlt
Brumm
Ein Hundert Gulden Thl. ferner zahlt
den 25. August 1786
Fünfzig Gulden Thl., weiter den 3. Januar 1787 zahlt Brumm
Fünfzig Gulden zuletzt bey Johann Caspar
Schneider dafür an gewiesen
eodem dil. Brumm
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Kauffbrief als Scan.pdf (3.91 MB) | 3.91 MB |