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Der Kauff Brieff von 1786: 


Kauff Brieff

für 
Conrad Seybold 
Amtsunterthanen und 
Bauer zu Schwand.

Über 
innen bemelt pro 800 F 
Thl. Wehrl. erkaufft soge
nannten alten Becken Gartten.

 

Dato 13. Juny anno 1786

 

Kund und zu wißen seye hiermit

Jedermänniglich, besonders aber denen, 
so es zu wißen von nöthen:
Demnach redet  ermelter Richter Christoph 
Andreas  Brumm allhier, dessen bis anhero
bessenen frey eigenen und ohn handlöhnigen
sogenannten alten Becken Gartten am Fürther
Weeg gelegen, in Feld und Wiesen bestehend
4 Morgen groß, welcher di. 175 gr(oschenSteuer Catastri
pag: 70 (Seite70) jährlich 16 ¼ Xr. Herrschaftl. Lichtmeß = und
von 12.f Masa die landschaftlich ordinary und 
Extra Steuer reichet, an den Amt Unterthanen
und Bauern Conrad Seybold dahier vor und um 
Acht Hundert  Gulden Thl. der…. 
auf nechstige Laurenty baar zu erlegen oder
handläufig zu verzinßen habenden Kauffs
chilling und Fünf und Zwanzig Gulden
sogleich bezahlten Beykauff dergestalt und

also verkaufft hat, daß Käuffer und Verkäuffer
der Nutznießung und Beschwehrung anheuer noch mit
einander = den Flachs Verkäuffer ganz alleine haben.
Sonach aber Käuffer völlig in die Commoda und incommoda
desselben tretten = und biß zur völligen Bezahlung er-
holter Gartten pro Hypotheca verschrieben seyn
solle und wolle;

Alß wird Käuffer Seybold, wann Er
Pecestanda behörig prestiert hat mit der versprochenen
Landes gewöhnlichen Eviction, in den ruhigen Besitz und
Genuß quastionierten Garttens, mit deßen Recht und
Gerechtigkeit, Nutzen und Beschwerung wir solches die
Amtl. Saal  Lager und Steuer Bücher besagen, der
gestalt  rechtskräftig hiermit immitiert und eingewießen
daß Er diesen gleich denen vorigen Besitzer ruhig innen
haben, nuzen niesen und  gebrauchen, auch wieder verkäuffen
und sonsten nach Gefallen, jedoch den Lehen ohne
Schaden und Nachtheil damit schalten und walten

möge, ohngehindert und manniglich.
Alles getreulich und ohne Gefährde.
Zu wahrer Urkund und mehrerer Bekäftigung deßen,
 ist gegenwärtiger Kauffbrief unter des Hoch Fürstl.(ichen)
Casten Amts Schwabach und auch des Hoch Fürstlichen Richter
Amts Schwand Unterschrift und Sieglung, jedoch
ohne Prajudiz so overoporiert und ausgefertiget
sonach Käuffer Seybold zu handen gestellet worden.

So geschehen Mt: Schwand, den 13. Juny a(nno) d(omini) 1786

 

 Johann Conrad Böhme

 


    Christoph Andreas Brumm 


Zwey Hundert Gulden Thl., den 16 und 18. Juny a.d. 
Vier Hundert Gulden Thl., auf weiteren Abschlag mir
                                                               den 17. Aug 1786 zahlt
                                                                                 Brumm
Ein Hundert Gulden Thl. ferner zahlt 
                                           den 25. August 1786 
Fünfzig Gulden Thl., weiter den 3. Januar 1787 zahlt Brumm
Fünfzig Gulden zuletzt bey Johann Caspar 
                                      Schneider dafür an gewiesen
                                            eodem dil. Brumm