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Waltraud Freytag
 
Die geschichtliche Entwicklung der Marktgemeinde Schwand unter Berücksichtigung der Kirche bis zum 20. Jahrhundert.
 
Facharbeit im Leistungskurs Geschichte am Gymnasium Roth.

Veröffentlicht 1982 in der Ausgabe Nr. 1 der "Heimatkundlichen Streifzüge" - einer Schriftenreihe des Landkreises Roth
 
Inhaltsverzeichnis


Vorbemerkung
I.          Die Marktgemeinde Schwand  -  weiterlesen
1.        Ursprung und Entstehung der Siedlung Schwand
1.1.     Erste urkundliche Nennung der Siedlung Schwand
1.2.     Erklärung des Ortsnamens
1.3.     Die Entstehung
1.4.     Die Erbschenkstätte
 
2.        Die »Herren« von Schwand  -  weiterlesen
2.1 .    Landesherren
2.2.     Die Grundherren von Schwand
 
3         Das Amt Schwand  -  weiterlesen
3.1.     Die Gerichtsbarkeit
3.1.1. Das Ehehaftsgericht
3.1.2. Das Hochgericht
3.2.     Zollrecht von Schwand
3.3.     Das strittige Geleit
3.4.     Wappen und Siegel
3.5.     Die Wildmeisterei in Schwand

4.        Die Auswirkungen der verschiedenen Kriege auf Schwand  -  weiterlesen
4.1 .    Städtekrieg 1449·50
4.2.     Der Bauernkrieg 1525
4.3.     Der Schmalkaldische Krieg 1546-47
4.4.     Der Dreißigjährige Krieg 1618-48

5.         Auszüge aus der zahlenmäßigen Entwicklung der Bevölkerung der Marktgemeinde Schwand  -  weiterlesen
 
II.         Die kirchliche Entwicklung in Schwand bis zum 20. Jahrhundert  -  weiterlesen
1.        Christianisierung unserer Region
1.1. Bau der ersten Kirche
1.2. Schwand als Filialkirche von Roth
1.3. Die erste Frühmesse in Schwand
1.4. Gründung der selbständigen Pfarrei Schwand

2.     Vorreformatorische Zeit  -  weiterlesen
2.1. Die Kirche von Schwand unter den Bischöfen von Eichstätt

3.      Die Heiligenrechnung von Schwand  -  weiterlesen
3.1. Begriff Heiligenrechnung
3.2. Die Schwander Heiligenrechnungen
3.3. Bestand des Vermögens
 
4.      Schule und Lehrer in Schwand  -  weiterlesen
4.1. Schule und Messnerhaus
4.2. Lehrer in Schwand
 
5.      Die Johanneskirche in Schwand  -  weiterlesen
5.1. Die Bremser-Zinnsche-Stiftung

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis
 
 
Vorbemerkung:
 
Als Thema meiner Facharbeit wähle ich die Geschichte Schwands.
Schwand ist mein Heimatort und aus diesem Grunde interessiere ich mich besonders für seine Vergangenheit. Außerdem ergab die Familienforschung, dass der Name »Freytag« bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht. Dies kann urkundlich bewiesen werden.
Heute ist Schwand keine eigenständige Gemeinde mehr. Es wurde am 1.5.1978 mit der Gemeinde Leerstetten im Rahmen der Gebietsreform zum Markt Schwanstetten vereinigt.
Da Schwand auf eine lange Geschichte zurückblicken kann, die leider bis heute nur in groben Zügen erforscht wurde, liegt mir daran zu versuchen, diese in meiner Arbeit aufzuzeigen.
 
 
I. Die Marktgemeinde Schwand
 
1. Ursprung und Entstehung der Siedlung Schwand

1.1. Erste urkundliche Nennung der Siedlung Schwand
Zur eigentlichen Gründung der Siedlung Schwand fehlen direkte urkundliche Belege.
Die erste schriftliche Nennung des Ortes Schwand reicht zurück in die Regierungszeit des Bischofs Otto von Eichstätt. Unter ihm wurde 1187 eine Kapelle zu Schwand eingeweiht. Es ist jedoch mit Sicherheit anzunehmen, dass die Besiedlung bereits früher erfolgte.
 
1.2. Erklärung des Ortsnamens
Der Ortsname »Schwand« steht in direktem Zusammenhang mit seiner Entste­hungsgeschichte. Ursprünglich war das Gebiet, auf dem sich später der Ort Schwand entwickelte, bewaldet. Nachdem diese Gegend zur Besiedlung benötigt wurde, musste der Wald gerodet werden. Gerodet wurde auf verschiedene Weise. Zum einen wurden die Wälder niedergebrannt. Alle Orte auf den Namen »Prünst« sind auf Brandrodung zurückzuführen. Zum anderen wurden Wälder geschlagen und durch das Ausheben der Baumstümpfe das Land urbar gemacht. Auf diese Rodungsweise sind die Ortsnamen mit »Reuth« zurückzuführen. Bei Schwand handelt es sich jedoch um eine andere Art der Rodung.
 
»Hier wurde der Wald, meist lichtes Holz, durch Anbohren der Stümpfe zum Aus­sterben gebracht, mit anderen Worten zum Schwinden.« (Ru. S. I.)
Es ist anzunehmen, dass die Bezeichnung Schwand (frühere Schreibweise »Swantt«) vom altdeutschen »swandjan«, dem zweiten Partizip von »swinden« abgeleitet wurde, was so viel bedeutet wie »geschwundener Wald«
 
1.3. Die Entstehung
Die Entstehung der Rodesiedlung Schwand dürfte auf das Jahr 1000 bis 1100 nach Chr. anzusetzen sein. Das ergibt sich aus der allgemeinen Siedlungsgeschichte dieses Gebietes.
Bei Schwand handelt es sich allerdings um eine Spätsiedlung, denn die Nachbarorte Leerstetten, Hembach (Rednitzhembach, Mittelhembach, Oberhembach), Pruppach, Harrlach, Meckenlohe und Sperberslohe dürften mit ziemlicher Sicherheit vorher entstanden sein. Die Ortsnamenkunde beweist, dass die ganze Umgebung ausschließlich von Baiern besiedelt wurde.


 
Im 10. und 11. Jahrhundert drangen Siedler mit großem Landhunger von Süden her über den Jura in dieses sandige Waldgebiet ein. Sicher war das vorhandene Rodungsland der bereits früher besiedelten Orte ausgelastet und neues Siedlungsland musste erschlossen werden, Dieser Rodungsperiode gehören die schon früher erwähnten Orte auf »Heuth«, »Lohe«, »Prünst« und »Schwand« an. Bei der Anlage der Siedlung Schwand wirkten die Verkehrswege entscheidend mit.
 
An der Stelle des heutigen Ortskerns von Schwand trafen sich zwei bedeutende Ver­kehrswege. Eine Abzweigung der alten Venezianerstraße kam von Nürnberg über Kornburg an der Allerheiligenkirche vorbei nach Schwand und führte von dort aus in Richtung Osten nach Harrlach, Allersberg, Freystadt und schließlich nach Regens­burg. Diese Abzweigung der Venezianerstraße, die die Verbindung des Nordens mit Venedig darstellte, wurde damals von den Nürnbergern erbaut, um den Schwabacher Zoll zu umgehen.
 
Genau an der Stelle des heutigen Ortskerns von Schwand, wo sich die Straße nach Osten wendet, trafen noch zwei andere Straßen zusammen, die eine kam von Westen, d.h. von Schwabach bzw. Ansbach, die andere führte nach Süden, in Richtung Meckenlohe, Roth, Hilpoltstein und Weißenburg.
 
In den Winkeln dieser Straßenkreuzung siedelten sich als erstes vier Bauernhöfe an. Einer davon war vom Anfang an mit dem Schankrecht ausgestattet. Die alten Hofanlagen sind noch heute erkennbar, wenngleich sie später mehrfach geteilt wurden. Diese vier Höfe bildeten eine geschlossene Siedlung, einen abgerundeten Komplex, der von Hecken und Zäunen umgeben war. Neben diesem etwas südlicher gelegenen Ortskern bestand ein zweiter, das Herrenhaus mit dem dazugehörigen Meierhof. Diese Häusergruppe befand sich an der Herrengasse. (Die Straßen­bezeichnung »Herrengasse« kannte man in Schwand bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Einzelne, sehr alte Einwohner verwenden diese Bezeichnung in ihrem Sprachgebrauch noch heute).
 
Der befestigte Herrensitz entstand etwa gleichzeitig. mit dem anderen Ortskern in der Zeit der Burgengründungen, nachdem Heinrich III., der Salier, um 1050 den neuen Königshof zu Nürnberg gegründet hatte. Dieser Herrensitz war zu Anfang eine befestigte Anlage mit Umwallung, sicher zuerst in Holzbauweise, später in Stein ausgebaut. Die Tatsache, dass der Herrensitz befestigt war, führte dazu, dass 1266 in einem Lehensbrief der Nürnberger Burggrafen Schwand als »oppidum«- bezeichnet wurde. In dieser Zeit bedeutete »oppidum« auf keinen Fall »Stadt«, das zeigt sich schon daran, dass Schwand niemals Stadtrechte besessen hat. »Oppidum« bedeutet vielmehr »befestigter Platz, eine Burg, die eine Besetzung aufnehmen und militärische Zwecke erfüllen konnte.« Militärische Sicherheitsgründe haben wohl auch zur Gründung dieses Herrensitzes geführt. Durch die Errichtung einer kleinen steinernen Burg wurde nämlich die Abriegelung der Straßenkreuzung in Kriegszeiten ermöglicht. Sie konnte jederzeit gesperrt werden, zumal es sich um das Grenzgebiet nach Bayern handelte, um einen Vorposten, der später die Interessen der Nürnberger Burggrafen gegen Bayern zu verteidigen hatte.
Zum Herrensitz gehörten die bereits erwähnte Kapelle (ab 1177) und der Meierhof. Der Meierhof war eine Art Landgut, zu dem abhängige Bauerngüter, hier die vier Bauernhöfe an der Straßenkreuzung gehörten. Sie waren ein Lehen des Grundher­ren, der Grund und Boden zur Besiedlung geliehen hatte und dafür Abgaben forder­te. Die Bauern selbst waren damals Leibeigentum, also nicht frei.
Die befestigte Anlage befand sich auf dem felsigen Gelände des heutigen Freytagschen Anwesens, Boxlohe 7. Auf diesem Grund wurde im letzten Jahrhundert bei Grabarbeiten ein silberner Ring gefunden, der mit Sicherheit einem der »Herrn« gehörte (Haag S. 126).
Meierhof und Herrensitz bildeten zusammen eine räumliche Einheit, die auch späterhin noch zur Sperrung der Straße, die mitten hindurchführte, geeignet war. Be­sondere Bedeutung hatte diese Möglichkeit in den Zeiten, als Schwand selbst Zoll einheben durfte (siehe 3.2 Zollrecht von Schwand).
Geschichtlich nachweisbar ist diese befestigte Stätte bereits seit 1266.
Laut Regesta Boica Band IV 761 hat Konradin, Herzog von Schwaben, 1266 die Tochter des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Burggrafentum Nürnberg belehnt, excepto oppito swante, wenn ihrem Vater nicht doch noch ein Sohn geboren würde.

Eine ausführliche Chronik der Marktgemeinde in Tabellenform finden Sie hier
 
1.4. Die Erbschenkstätte
Wie bereits erwähnt, war von Anfang an einer der vier Bauernhöfe an der Kreuzung mit dem Schankrecht ausgestattet. Da Schwand ein Grenzort war, stellte sich diese Einrichtung auch als notwendig dar, denn die vielen Fremden, die sich auf der Durchreise befanden, wollten beherbergt und verköstigt werden. Bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelte sich dieser Bauernhof mit Schank­recht zu einer Erbschenkstätte, einem Rasthaus, das auch Taferne bzw. Taverne bezeichnet wurde. Diese erhielt das ausschließliche Recht zur Beherbergung und Verköstigung Fremder. Das Obereigentum über dieses Rasthaus behielt sich der Landesherr vor, der für die Verpachtung entsprechende Abgaben, anfangs auch Naturalien, forderte. Dafür erhielt der Wirt das Monopol der Beherbergung Fremder in Schwand. Im Laufe der Jahre vermehrten sich die Schankstätten am Ort. 1491 kam es deshalb zu einem Streit wegen des Bierausschankes zwischen der Erbschenkstätte und zwei weiteren Tavernen. Aus diesem Grund erließ der Markgraf Friedrich von Brandenburg - der damalige Landesherr - einen Bescheid, »wonach alle Schankstätten zu ewigen Zeiten angehalten werden«, dem Besitzer der Erb­schenkstätte einen gewissen Betrag zu zahlen, damit dieser seine Leistungen an die Herrschaft erfüllen konnte. So wird 1530 bereits eine Taverne »Zum schwarzen Adler« »uber den Prucken gelegen« im StAN des Bez.Amtes Schwabach, Rep. 212 Nr. 33 (Dr. Ulsamer S. 552) genannt. Eine weitere Gaststätte mit Tavernenrecht fin­det sich später mit dem Namen »Zum roten Roß«.
 
Alle drei genannten Gaststätten bestehen heute noch. Es handelt sich aber hier nachweisbar um neue, nach dem 30-jährigen Krieg erbaute Gebäude auf altem Grund. Die Erbschenkstätte wechselte im Laufe der Jahrhunderte sehr häufig den Besitzer. Der Besitz der Schankstätte war 1530 nicht groß, trotzdem mussten an die Kirche ansehnliche Abgaben entrichtet werden. In alten Pfarrbeschreibungen finden sich »Speisezettel« und »Verzeichnisse«, was bei Einsetzungen von Pfarrern in der Erbschenke verzehrt wurde.
 
Am 18 6. 1809 erhielt Johann Jobst Lederer, Leutnant beim Bürgermilitär, die Kon­zession zur Errichtung einer Brauerei als persönliches Recht erteilt.
Nach nochmals wiederholtem Besitzwechsel kam der ganze Komplex am 7. Juni 1892 an die Gebrüder Johann und Wilhelm Hörl von Schwand. Zur Erbschenkstätte gehörte in der Zwischenzeit außer der Brauerei auch ein ansehnliches landwirt­schaftliches Anwesen. Im Jahre 1919 wurde das Braukontingent an das Brauhaus Schwabach verkauft.
Die Schwander Erbschenkstätte bestand über 550 Jahre und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der Schwander Geschichte dar. Nach dem Tod des letzten Besitzers Christof Hörl, und schon während seiner letzten Lebensjahre, verfiel das einst stattliche Anwesen immer mehr. Das alte Fachwerkhaus gleicht einer Ruine.


 
 
Abb.10
Die ehemalige Erbschenkstätte, ein ortsbildprägender Bau mit reichem Zierfachwerk aus dem 17. Jahrhundert, der dringend renovierungsbedürftig ist.

Noch heute sind die einstigen Stallungen zu erkennen, die zum Unterstellen der Postpferde und Postfahrzeuge dienten.
Nachdem der Erbe von Christof Hörl das Anwesen verkaufte, wechselte es noch einige Male den Besitzer. Zur Zeit ist die ehemalige »Taverne« unbewirtschaftet und offensichtlich dem Verfall preisgegeben.

Weitere Informationen zur Erbschenkstätte - dem Schwan - und seinem heutigen Zustand finden Sie hier
 
2. Die "Herren" von Schwand

In der Zeit der Entstehung des Ortes Schwand gehörte das Land den jeweiligen Kaisern und Königen. Grafen und Herzöge erhielten es von den Herrschern zu Lehen. Demnach ist zu unterscheiden zwischen:

 

  1. Landesherrn - und
  2. Grundherrn.

Rusam schreibt: (S.II) »Es ist bis jetzt in geschichtliches Dunkel gehüllt, welcher Herrschaft ursprünglich der Schwander Grund und Boden gehörte, doch lassen sich Vermutungen anstellen.« (Vor allem über die Grundherrn).
 
2.1. Landesherren
Im 12. Jahrhundert waren die Grafen von Ortenburg (?) die Landesherren. Ihnen folgte der Herzog Ludwig von Bayern. Anschließend kam das Gebiet an die Burggra­fen von Nürnberg, die in den Lehensbriefen des 13. und 14. Jahrhunderts (Reg. Boica) immer wieder genannt werden. 1450 wurden diese zu Markgrafen ernannt, mit dem Sitz der Regierung in Ansbach. In Schwand hatten die Brandenburgischen Markgrafen ihre Richter und Wildmeister. Die Landesherren übten volle Regie­rungsgewalt aus, erließen Gesetze und Verordnungen, unterhielten Armee und Poli­zei und hielten durch Beamte die Verwaltung aufrecht (Ru. S. 28).
1792 kam das Markgrafentum an den preußischen König. 1791 hatte der letzte Markgraf Alexander sein Land unter Niederlegung seiner Regentschaft an Preußen übergeben. König Friedrich Wilhelm II. hat mit dem 15.1.1792 die Regentschaft über das Markgrafentum Ansbach-Bayreuth angetreten. Dadurch kam auch Schwand für 14 Jahre auf friedlichem Wege zu Preußen, 1806 dann wieder an den König von Bayern (Aera Napoleon, nach Rusam S. 28).
 
2.2. Die Grundherren von Schwand.
1007 bis 1115 wird die Grafschaft Berengar als Grundherr erwähnt, 1068 bis 1080 ein Graf Hinrich von Sinzing, später die Grafschaft Hirschberg. Die Hirschberger werden im 11. Jahrhundert als Inhaber der Grafschaft im comitatus (= Gau) »Nordguove« genannt. Ihre Sitze waren auf Sandsee bei Pleinfeld, im Hilpoltsteiner Bezirk und auf Sulzbürg. Nachdem diese nachweislich Besitzungen und Rechte in Harrlach, Meckenlohe und Rednitzhembach hatten, liegt es nahe, auch bei Schwand an die Grundherren von Hirschberg zu denken.
Die Urkunden von 28.5.1267 und 25.10.1273 geben Aufschluss über den Erwerb des »oppidums Swant« samt Zugehörungen durch die Burggrafen von Nürnberg (Beleh­nung mit der Burggrafenschaft durch Konradin von Hohenstaufen und Rudolf von Habsburg).
1370 tauchen in Harrlach die Stromer, die Dietegen von Pirkenfels, die Thill auf und werden auch als Inhaber des Herrensitzes in Schwand genannt.
Auch die Beziehungen zu Nürnberger Patrizierfamilien werden in späterer Zeit immer wieder deutlich. Die Heyden und Löffelholz haben Einfluss auf Schwand als Vertreter der Nürnberger Städtepolitik.
Seinen Aufschwung und seine Blüte verdankt Schwand den Hohenzollern, die es im Jahre 1340 bereits zum Markt erhoben.
In der Mitte des 14. Jahrhunderts verpfändeten die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Ansbach, den Markt Schwand an die Grafen von Orlamünde. Später lösten sie ihn wieder aus, um ihn 1353 an Engelhard von Tanne, 1408 an Otto den Heyden und 1442 an Löffelholz erneut zu vergeben. 1468 wird Löffelholz auch als Grundherr des Pfarrhofes sowie der Kirche genannt (Dr. Ulsamer S. 547).
»Im burggräflichen Urbar von 1434 erscheinen Schwand und Amt Schwand wieder im Besitz der Burggrafen. Der Ort blieb ganz in markgräflicher Herrschaft; im Jahre 1732 zählte man 47 markgräfliche Untertanen. (Dr. Ulsamer S. 546).
 
3. Die Gerichtsbarkeit

3.1. Das Amt Schwand
Bereits in den Urbar (eine Art Buchführung der Burg- und Markgrafen über ihre Un­tertanen und Besitzungen, von denen sie Abgaben erhielten) des Burggrafentums Nürnberg von 1361 bis 1364 wird das Amt Schwand benannt. Wenn man vom »Amt Schwand« redet, darf man es nicht nach Größe, Umfang und Tätigkeit, also nicht nach den heutigen Maßstäben beurteilen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Art Amtsverwaltung der Burg- bzw. Markgrafen, der neben der Ausübung der hohen und niedrigen Gerichtsbarkeit die Einhebung von Abgaben, Steuern und Zehenten etc. von den Untertanen und Pflichtigen oblag. Die Befugnisse dieses Amtes waren sehr umfangreich. Sie umfassten sogar die Bereiche für die heute Land- und Schwurgerichte zuständig sind. Das Amt Schwand war dem Oberamt Schwabach unterstellt. Schon am 25. Januar 1279 wird bei einer Beurkundung auf der Burg Stein (Rusam nimmt an Hilpoltstein) ein Richter zu Schwand als Zeuge genannt (Monumenta Boica Bd. XLIX S. 151). Im Jahre 1375 wird zum ersten Mal ein Richter namentlich erwähnt, Chunrat (Konrad) Fewchter.
Ein Vertrag wurde in Nürnberg zwischen dem Amt Roth und Schwand 1375 von Burggraf Friedrich unterzeichnet. 1408 erhielt Otto Heyden von Nürnberg das Schwander Amt von Burggraf Friedrich als »Leibgedinq« = auf Lebenszeit ausbedungen. Dessen Sohn aber gab dieses Amt bereits 1410 für 789 fl. wieder zurück. Von dieser Zeit an ist Schwand bzw. das Amt Schwand wieder im markgräflichen Besitz.
Die Schwander Gerichtsbarkeit reichte bis zum steinernen Brücklein in Meckenlohe, dann wieder auf Schwand zu, bis hinauf an den Wolfsweiher und führte dann bis an die Finstermühle zum Straßenweiher bis Windischhembach (= Oberhembach), nach Schwarzenbruck, Großschwarzenlohe und Rednitzhembach, wo auch Roth freischliches (richterliches) Recht hatte.
Folgende Dörfer gehörten zum freischlichen Gericht: Meckenlohe, Dürrenhembach, Sperberslohe, Leerstetten, Rednitzhembach, Furth und Harm. Von der obe­ren Gerichtsbarkeit wurden nur die Dörfer Dürrenhembach, Harrlach, Birkenlach, Schwarzenlohe und Raubersried erfasst. Birkenlach stellte eine Sonderposition dar, denn die Gemeindeherrschaft übte dort das Kloster Seligenp(f)orten aus. Man teilte die Gerichtsbarkeit im Dorf unter Schwand und dem Kloster auf. Die zwei Häuser, die auf der Seite nach Schwand am Wege lagen kamen zur Schwander Gerichtsbarkeit, die vier jenseits des Weges standen unter der gräflichen, pyrbaumschen Freisch (Niederrecht).
In Harrlach waren die Rechte zwischen Schwand und Roth aufgeteilt. Emil Wachter (in Beiträge zur Geschichte des ehemaligen Richteramtes Schwand, Schw. Tagblatt 1955) sagt, dass auf Grund alter Geschichtsbücher und Urkunden über das Richteramt Schwand folgendes festgestellt werden kann: »Zur Wahl des neuen Gerichtes bestimmte jährlich der Amtmann zu Schwabach einen Tag nach Ostern, an welchem er mit seinem Kastner erschien. Das Gericht selbst setzte sich aus zwölf Schöffen zusammen, die dem Richter unterstanden. Dieser Richter wiederum wurde von den Markgrafen eingesetzt und auch wieder entlassen.
 
Vier der gewählten Schöffen bildeten den Rat. Davon wiederum stammten zwei aus dem Land im Amt Schwand und zwei aus dem Ort selbst. Dieser Rat hatte die Pflicht, Steuern zu veranlagen, einzubringen und die Einnahmen zu verwalten. Über ihre Arbeit mussten sie dem Amtmann und Kastner in Schwabach sowie dem Richter und den Schöffen zu Schwand Rechnung ablegen. Ihren Diensteid leisteten sie vor dem Oberamtmann zu Schwabach.
Die Schwander hatten weiterhin das Recht auf Michaeli zwei Bürgermeister (nicht mit den heutigen identisch) zu berufen, von denen einer aus den Ratspersonen und der andere aus der Gemeinde stammte. Diese Bürgermeister mussten jährlich der Gemeindeversammlung Rechenschaft über ihr Tun abgeben. In diesen Gemeinde­versammlungen, in denen auch Recht gesprochen wurde, mussten sie mit Hilfe des Richters und des Rates Urteile sprechen. Die Strafen bis zu 4 Pfd. gehörten den Richtern, was darüber hinaus ging, erhielt die Herrschaft. Die Frevelstrafen wurden zur Hälfte der Herrschaft und zur anderen Hälfte dem Richter zugesprochen.
 
3.1.1. Das Ehehaftsgericht
Was früher in Franken als »Ehehaftsgericht« bezeichnet wurde ist heute die niedrige Gerichtsbarkeit. Die Ehehaft (Dorf- bzw. Gemeindeordnung) stellte eine Ordnung dar, der das Gewicht eines Gesetzes gleichkam. Wer gegen diese, vom Markgrafen erlassenen Gesetze verstieß, hatte sich vor dem Ehehaftsgericht zu verantworten und wurde dort meist mit Geldstrafen belegt.
Das Ehehaftsgericht (= Niedergericht) trat am Michaelstag, dem 29. September, an Lichtmeß, dem 2. Februar und an Walburgi, dem 25. Februar zusammen. Neben diesen Hauptgerichtstagen fanden auch 3 Nachgerichte statt. Zu diesen Anlässen hatten alle, die Zinsen und Gült leisten mussten und vogtbar waren, zu erscheinen. »Itern welcher vogtbar und zum Egericht und Nachgericht nicht kommt, der ist der Herrschaft zu Buß 80 hl (Heller) verfallen.«
(Zitat Monumenta Boica XLVII Amt Schwand 361 ff Urbar des Burggrafentums Nürnberg 1430).
Aus diesen Zeilen ergibt sich, dass Nichtanwesende mit Geldbußen belegt wurden. Ebenfalls anwesend zu diesen Gerichtstagen waren die Grundherrschaften. Das Tagungslokal war ein Wirtshaus, vermutlich die Erbschenke. Nach einer aufgestellten Ordnung nahmen der Richter und die Schöffen an den Tischen Platz. Mit den Richtern fanden sich die Vertreter der Grundherrschaft ein. War seit dem letzten Gericht einer der Schöffen verstorben, so fand zunächst die Wahl eines Ersatzmannes statt. Anschließend wurde festgestellt, ob alle vom Ehehaftgericht erfassten Personen anwesend waren. Erst nachdem die Gemeindeordnung (Ehehaft) verlesen worden war, wurden Übertretungen dieser gesetzlichen Vorschrift vorgebracht und die Beschuldigten vom Richter verhört. Danach hatte die Gemeinde den Saal zu verlassen, so dass das Gericht beraten konnte. Zur Urteilsverkündung hatte sich die Gemeinde im Gerichtssaal wieder zu versammeln. Nach Beendigung dieser Sitzungen blieb das Gericht unter sich und pflegte »nach diesen Anstrengungen« noch eine Mahlzeit zu sich zu nehmen (belegt auch im »Heiligen von Schwand«).
Das Ehehaftsgericht diente zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Gemeinde.
 
3.1.2. Das Hochgericht (Halsgericht)
Anders als es in Abenberg, Spalt-Wernfels usw. der Fall war, wurden in Schwand auch hochgerichtliche Exekutionen ausgeführt. Die Richter brachten zwar die Betroffenen nach Schwabach, wo das Urteil gesprochen wurde, führten diese aber dann nach Schwand zur Exekution zurück. Hierzu möchte ich zwei Fälle anführen:
Anfangs August 1594 wurde der Wildschütz Kesslein von Weidenwang in Schwand gehängt. Dieser war von einem Kornburger Richter Meier beim Wildern ertappt und angeschossen worden. Bei der Untersuchung wurde Kesslein so schwerwiegend be­lastet, dass er auf Grund der damaligen Gesetze zum Tode verurteilt werden musste. Am 29.8. setzte sich zu Schwabach das Banngericht zusammen, das Kesslein zum Tode durch Erhängen verurteilte. Wegen seiner Verletzung musste er auf einem Wagen nach Schwand gebracht werden, wo anschließend seine Hinrichtung stattfand.
1790 wurde ein gewisser Hemmeter wegen eines angeblichen Kirchenraubes (es handelte sich hierbei um einen Diebstahl einer Altardecke) hingerichtet. Er hatte die Tat unter Folter gestanden. 1792 wiederholte sich dasselbe Delikt, worauf der eigentliche Täter ermittelt werden konnte.
Aus diesen Urteilen ist zu erkennen, dass die damalige Rechtsprechung nicht mit der heutigen identisch sein kann. Zur Vernehmung wurde Folter angewendet, für uns heute scheinbar belanglose Vergehen wurden mit der Todesstrafe geahndet.
Das Hochgericht selbst befand sich auf dem noch heute »Galgenbuck« genannten Hügel, nördlich von Schwand, zwischen der »Alten Straße« und dem oberen Fußweg nach Furth, dort wurde die Hinrichtung vollzogen. Die Richterbesoldung bestand zur damaligen Zeit (1350-1400) aus 12fl. 30kr. ortinäre Besoldung, 5fl. vom Zoll, 1/3 fl. von Buß- und Frevelstrafen, 1/3 fl. von Zollstrafen, ferner den Einnahmen aus Weg- und Tabakzoll und Naturalien.
1632 bis 1652 bezog der Richter Michael Lumpf das Pfarrhaus, da infolge der Kriegswirren dieses unbesetzt war. 1649 (?) musste der Kastner Georg Nicol Mohr aus Schwabach nach Schwand, um dort neue Gerichtsschöffen und Gotteshauspfleger einzusetzen, da zu dieser Zeit kein Gericht mehr bestand.
Die Amtsknechtswohnung (das Büttelhaus), heute Nürnberger Str. 1, war bis 1806 vom Amtsknecht (Henker) bewohnt. Im Erdgeschoß befand sich ein kleines Gefängnis (heute befindet sich die Zweigstelle der Raiffeisenkasse in diesem Gebäude). Der letzte Richter in Schwand war Christoff Andreas Grumm. Er hatte das Amt von 1764 bis 1806 inne.
 
In diesem Jahr kam das Markgrafentum Ansbach zum Königreich Bayern. Zwei Jahre später, also 1808, wurde Schwand dem Amtsgericht Schwabach angeschlossen. Damit war ein weiteres Kapitel der Schwander Geschichte abgeschlossen.


 
 
Abb. 11
Das ehemalige Büttelhaus, ein Gebäude, das bis 1806 als Wohnung des Amtsknechtes diente und damals im Erdgeschoß ein kleines Gefängnis hatte.

Weitergehende Informationen zum Büttelhaus und sein heutiger Zustand
 
3.2. Zollrecht von Schwand
Im Jahre 1460 wurde vom Markgrafen das Recht zur Zolleinnahme an Fritz Schnei­der in Schwand verliehen. Dieses Recht der Zollerhebung bestand dann über 220 Jahre, bis 1692 die Zollstation in Schwand aufgehoben wurde (StA Nbg. D.Akt Nr. 4014 Rep. 19 Lagerort S. 3). Leider ist heute kein maßgebender Grund für diese Aufhebung aus den Akten ersichtlich. Jedenfalls fiel diese Entscheidung zugunsten der Nürnberger Metzger aus, denn das Fleisch, das sie nach Nürnberg einführten, wurde dadurch vom Zoll befreit. - Wegegeld musste aber trotzdem bezahlt werden. Bereits 1655 hegte man in Schwand den Gedanken, wieder eine brandenburgische Zollstätte zu errichten. Dies stieß jedoch auf starken Widerstand. Erst im Jahre 1743 (StA Nbg. Rentamt Schw. Nr. 362) durfte sich Schwand wieder als Hauptzollamt bezeichnen.
Als 1764 an Stelle der hölzernen Brücke über den Hembach eine steinerne Brücke errichtet wurde, erhielt Schwand auch noch den Brückenzoll bewilligt. Nach der Petzold-Chronik der Stadt Schwabach wurde der Zoll mit dem Richteramt zu Schwand aufgehoben (1808).
 
3.3. Das strittige Geleit
(St.Arch. Nbg. Rep. 224-25)
Der Richter von Schwand musste vom Ort aus in Richtung Neumarkt das Geleit bis zum sogenannten Geleitstein ausüben, d.h., bis zu diesem Stein standen Reisende unter dem Schutz des Schwander Amtes und damit unter dem Schutz des Markgrafen von Ansbach. An diesem Stein erfolgte dann die Ablösung durch Soldaten der »Jungen Pfalz« (Neumarkt). Dieser Schutz kostete natürlich Geleitgeld. Für jede Meile Weges waren z.B. für einen Wagen 12 Pf. und für einen Fußgänger 4 Pf. zu zahlen. Adelige Personen waren vom Geleitgeld freigestellt, mussten jedoch dem Geleitmann Trinkgeld geben.
Der Stein befand sich eine Viertelmeile von Schwand entfernt bei der Marter an der Wegscheide nach Harrlach und Pyrbaum.
Da der Stein mitten auf ansbachischem Grund stand, hatten also die Neumarkter das Recht, auf einem Stück ansbachischem Boden das Geleitrecht auszuüben. Dass es aus diesem Grund zu Uneinigkeiten kam, ist nur eine natürliche Folge.
Am 27. September 1563, als die Pfalzgrafenwitwe Dorothea mit ansbachischem Geleit nach Neumarkt reiste, kam es zu erneutem Streit. In den Feldern hinter Schwand, auf dem Weg nach Pyrbaum, erwartete der Schultheiß von Neumarkt mit dem Richter die Pfalzgräfin. Die Kurpfälzer suchten den hölzernen Bildstock, der die Geleitgrenze angab und fanden ihn zerschlagen. Als der Geleitzug ankam, be­grüßten ihn die Neumarkter, doch der Geleitzug setzte seinen Weg ungeachtet des­sen bis an den Weg nach Birkenlach fort. Nach einer Viertelmeile hielt er dann an einem neuerrichteten Bildstock an.
Am 6. Juni 1575 traf eine hohe Kommission auf diesem strittigen Gelände zusam­men. Dabei konnte man sich auf einen endgültigen Vergleich einigen. Ein neuer Stein wurde zwischen dem alten und dem neuen Felsstock gesetzt, wodurch die neue Geleitgrenze festgelegt wurde. Insgesamt erstreckte sich das Geleit bis Hilpoltstein, Nürnberg, Schwabach und Roth.


 
Abb.12
Überreste des Geleitsteines, am nördlichen Rand der Straße nach Harrlach (heutige Kreisstraße RH 35 Schwand-Allersberg), in Höhe der Waldwegabzweigung nach Birkenlach-Pyrbaum.

Weitergehende Informationen zum Geleit und dem verschwundenen Geleitstein


 
3.4. Wappen und Siegel
Trotz intensivster Nachforschungen konnte kein direkter Hinweis gefunden werden, dass der Markt Schwand, als er 1410 in burggräflichen Besitz kam, ein Ortswappen und ein Marktsiegel durch den Landesherrn oder den Kaiser erhalten hatte. Doch konnten zwei Siegelabdrücke des Gerichtssiegels von Schwand aus den Jahren 1468 und 1583 ausfindig gemacht werden (aus Beständen des Nbg. Stadtarchives). Beide zeigen das Wappen des Burggrafen als Gerichts- und Landesherrn und das des Ortes in einem Schild vereint.


»In einem, in der Mitte gespaltenem Schild befindet sich rechts - heraltisch - , das weiß-schwarz gevierteilte hohenzollerische Wappen und links das Ortswappen, ein, wahrscheinlich auf einem grünen Hügel stehender Schwan nach rechts gewandt.« Stieber erwähnte jedoch in seiner Ansbacher Topographie, Schwabach 1761, S. 74, als Gerichtssiegel der Schöffen zu Schwand einen auf dem Wasser schwimmenden Schwan auf blauem Grund. Dieser schwimmende Schwan auf blauem Grund und ohne landesherrlichem Wappen findet sich zum ersten Mal auf einem Siegel des Marktes Schwand aus dem Jahre 1652 (St.Arch. Nürnberg-Ansbach Gen. A. Nr. 1 voll. 169). Der Wandel zu diesem Wappen muss um 1650 stattgefunden haben.

Da dieses Marktsiegel nicht mehr den Anforderungen entsprach, wurde in Schwand der Vorschlag gemacht, doch das älteste und bekannteste Siegel (1478) einzufüh­ren.
Das Staatsarchiv Nürnberg und das Hauptstaatsarchiv in München waren jedoch der Ansicht, bei dem bisherigen, - wenn auch durch falsche Wortdeutung - entstan­denem Siegel zu verbleiben.

Doch der Marktgemeinderat Schwand entschied sich am 25.6.1932 einstimmig für das Siegel von 1448.
Am 24. 10. 1933 erließ das Staatsministerium des Innern folgendes:
»Gemäß Artikel 12 Abs. 1 der GO wird dem Markt Schwand b. Nürnberg, Bez. Amt Schwabach, auf sein Ansuchen die Genehmigung zur Änderung des bisher geführten Marktwappens nach dem vorgelegten, von Prof. Hupp gefertigten Entwurfes, erteilt. Die Beschreibung des Wappens hat zu lauten: In gespaltenem Schild rechts: geviert weiß-schwarz, links: weißer, nach rechts gekehrter Schwan auf grünem Berg und blauem Feld.«
Das Wappen erinnert wegen seiner Anlehnung an das alte Gerichtssiegel an die im Jahre 1808 untergegangene Justiz in Schwand.
Ob der Schwan im Schwander Wappen nun, wie allgemein behauptet, ein Irrtum ist, oder ob er auch als Symbolzeichen der Gerichtsbarkeit betrachtet werden kann (auch die Eule gilt als Symbol), bleibt für mich offen.
 
Abb. 13
Das Wappen des Marktes Schwand von 1933
 
Abb.14
Der Markt Schwanstetten, in den die ehemalige Marktgemeinde Schwand eingegliedert ist, hat ein neues Wappen. Das Symbol des Schwanes wurde auch hier übernommen.

 
3.5. Die Wildmeisterei in Schwand
1448 wurde in Schwand auf Weisung der markgräflichen Regierung eine Wildmei­sterei eingerichtet. Als erster Wildmeister wurde ein gewisser Ulmann Scheit einge­setzt. Die Aufgabe eines Wildmeisters bestand darin, den sehr ausgedehnten Wild­bann - nur der Inhaber der Wälder und Jagdgebiete, also der Markgraf, hatte das Recht zur Forstnutzung und Jagd - in den Oberämtern Schwabach und Roth zu be­aufsichtigen. Die Wildmeister von Schwand versahen aber auch des Öfteren den Richterdienst.
Da die Markgrafen zumeist passionierte Jäger waren, insbesondere Markgraf Carl Friedrich Wilhelm (»der wilde Markgraf«), hüteten sie streng ihre verbrieften Rechte und ahndeten Wilderei mit Strafen (siehe Hochgericht). Schon das bloße Verjagen des Wildes wurde mit hohen Geldstrafen verfolgt. Das so geschützte Wild vermehrte sich stark und vernichtete oft die Ernte der Bauern, die deshalb zur Selbsthilfe griffen. Oft wurden sie aber bei der »Wilderei« ertappt und erschossen.
1776 erhielten die Wildmeister ein Forsthaus zur Verfügung gestellt (Ansbacher Par­tikular Nr. 188).
Die Schwabacher und Rother Untertanen hatten Jagdfron zu leisten. Die Müller der betroffenen Orte mussten sogar für Jagdveranstaltungen Jagdhunde halten.
Die Untertanen hatten gewisse Holzrechte. Für Brennholz wurden die Holzrechte z.B. je nach Größe des Anwesens oder der Verdienste der Bauern vergeben.
Das 18. Jahrhundert brachte auch auf dem Gebiet der Jagd große Umwälzungen mit sich, denn für übermäßige Wildgehege war kein Raum mehr.
1931 wurde die Forstamtaußensteile Schwand aufgelöst.
Damit ging eine weitere Station der Schwander Geschichte zu Ende (Ru. S. 67, 68 - 100 Jahre Landkreis Schwabach S. 545).
 
4. Die Auswirkungen der verschiedenen Kriege auf Schwand

4.1. Städtekrieg 1449/50

Von 1449 bis 1450 lag Markgraf Albrecht im Krieg mit der Stadt Nürnberg und mit den Bischöfen von Bamberg und Würzburg. Schwand wurde damals als unbeteiligter Ort einbezogen, da die Nürnberger im Ort Stellung bezogen. Während die Nürn­berger Reiterei nach Roth zog und die Stadt verwüstete, verblieb das Fußvolk in Schwand und plünderte und brannte einige Häuser nieder. Als am 3. Juli 1450 Frie­den geschlossen wurde, verzichtete der Markgraf auf Entschädigung für den ent­standenen Schaden in Schwand, da Nürnberg seinerseits auch auf seine Gülten aus dem Amt Schwand, die ihm 1449-1450 entgangen waren, keinen Anspruch erheben konnte (Ru. Schw. Heimatbücher Bd. 2 S. 315).
 
4.2. Der Bauernkrieg 1525
Der Bauernkrieg hatte keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinde Schwand. Es existiert hierzu nur ein Brief eines Richters zu Schwand anlässlich des »Mässinger (Thalmässinger) Bauernhaufens«, der sich an den kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligen wollte, aber durch Markgraf Kasimir davon abgehalten wurde.
 
4.3. Der Schmalkaldische Krieg 1546/47
Im Schmalkaldischen Krieg erfuhr Schwand seine erste große Zerstörung. Kaiserlich-spanische Truppen legten am 10. Juni 1547 Schwand in Schutt und Asche. Auch Kirche und Pfarrhaus blieben von der Zerstörungswut nicht verschont, Von dieser vollkommenen Zerstörung scheint sich der Ort sehr rasch wieder erholt zu haben. Bereits 1548 wird erwähnt, dass eine neue Kirche in Schwand steht.
Pf. Magister Samuel Gulden schreibt am 15. April 1629:
»Vermuthe die besten und fürnemsten Bücher, wie auch der Fundacionsbrieff der Pfarr Schwand sein in der großen Feuerbrunst, welche im Durchzug des spanischen Kriegsvolks entstanden, mit der Kirche und Pfarrhof auch zu Grund gegangen und hinweggekommen.« (Ru. S. 77).
 
4.4. Der Dreißigjährige Krieg 1618·1648
Anders als der Schmalkaldische Krieg ließ der 30-jährige Krieg gravierende Schäden zurück, die nur sehr langsam wieder behoben werden konnten. In der Vorkriegszeit konnte man Schwand keineswegs als einen weitabgeschiedenen Ort bezeichnen. Es müssen nach allen Richtungen Beziehungen bestanden haben. Es gab damals die Gesellenwanderung der Handwerker, die weit umherkamen. Auch der Besuch der Nürnberger Märkte brachte viele Bekanntschaften mit sich. Zu dieser Zeit werden in Schwand selbst um 400 Menschen gelebt haben (ersehbar aus den Geburten und Sterberegistern dieser Zeit). Laut Eintragungen in den Kirchenbüchern befanden sich diese meist in »geordneten« Verhältnissen. Neben gewissem Wohlstand der Bauern und ansässigen Handwerkern war aber auch soziales Elend in Schwand bei Tagwerkern, Alten und Bettelnden vorhanden. (Einträge im Sterberegister: ( ... ) gestorben im Elend. ( ... ) gestorben in einem Stadel, man weiss nit, von wannen er gewesen ist und wie sein Name gewesen ( ... ).
Die ersten Anzeichen des heraufziehenden Krieges zeigten sich etwa im Jahre 1621. In dieser Zeit kam es in Schwand zu den ersten Truppendurchzügen. Die Lage wurde immer kritischer, so dass selbst der Pfarrer Joa Samuel Gulden im Mai - Juni 1632 flüchten musste. Schon im Juli 1631 waren kaiserliche Truppen nach Norden dem Heere Gustav Adolfs entgegengezogen. Nach der Schlacht bei Breitenfels, wo Tillys Truppen geschlagen wurden, zog sich dieser nach Franken zurück, um dort sein Winterquartier aufzuschlagen. Damit brach das Jahr 1632 an, das für Schwand ein Katastrophenjahr wurde. Gustav Adelt setzte seinen Siegeszug durch Deutschland fort und kehrte im Juli wieder nach Franken zurück.
Inzwischen hatte Wallenstein in Böhmen Truppen gesammelt und drang nun seinerseits in Franken ein. Am 29. Juni zogen seine Truppen von Neumarkt her nach Schwabach. Bei ihrem Durchzug durch Schwand zerstörten Sie den gesamten Ort und brannten ihn bis auf 5 »Firste« nieder; die Kirche, die 2 Mühlen, ein Wohnhaus und die Scheune blieben verschont.
Dr. Ulsamer berichtet in dem Buch „100 Jahre Landkreis Schwabach“, dass die Kirche ebenfalls der Zerstörung zum Opfer gefallen sei. Dies kann jedoch anhand alter Kirchenakten widerlegt werden; die Kirche wurde nur beschädigt (Ru. S. 150 u. dort angegebene Quellen).
Nach weiteren Kriegswirren starb der Schwedenkönig am 6. November in der Schlacht bei Lützen, worauf Wallenstein 1633 wieder nach Franken zurückkam. In dieser Zeit zogen 17 kaiserliche Reiter abermals durch Schwand und plünderten den zerstörten Ort aufs Neue. Mittlerweile waren die meisten Bewohner (auch der Pfarrer) geflüchtet. Die kaiserlichen Truppen hielten sich noch länger in der Gegend auf. Auch nach Abschluss des Prager Sonderfriedens kehrte für Schwand noch keine Ruhe ein. Als 1643 im November Hatzfelder Truppen, 170 Mann mit Roß und zu Fuß in Schwand Nachtquartier suchten, wurde der Ort nach zehnjähriger Atempause erneut geplündert. Erst nach dem Frieden von Münster im Jahre 1648 konnte endgültig mit dem Wiederaufbau des Ortes und der Umgebung begonnen werden (Nbg. Staatsarchiv A. Rep. 113 Nr. 33 und 62). Die Folgen des Krieges waren für Schwand so verheerend, dass die Auswirkungen noch Jahrzehnte danach nicht behoben waren. Nur ein Drittel der einheimischen Bevölkerung scheint den Krieg überdauert zu haben. Viele davon werden abgewandert, viele aber auch umgekommen sein. So ist es nicht wunderlich, dass noch 10 Jahre danach die Sterberate höher als die Geburtenrate lag. Uralte, eingesessene Bauerngeschlechter waren ausgestorben oder verschwunden, so dass niemand die total verödete Flur wieder nutzbar machte. 20 Jahre war die Pfarrstelle im Ort nicht besetzt. Einen beträchtlichen Anteil am Wiederaufbau leisteten Exulanten aus der Oberpfalz und Österreich die sich im Ort ansiedelten (Schw. HeimBI. Heft II). Weitere Kriege brachten für Schwand zwar schwere Opfer an Menschenleben, jedoch keine Zerstörungen im Ort.
 
5. Auszüge aus der zahlenmäßigen Entwicklung der Bevölkerung der Marktgemeinde Schwand

Schwand hatte einen raschen Aufschwung genommen und in den Jahren 1360 bis 1370 seine Blütezeit erlebt. Die Bevölkerung setzte sich damals hauptsächlich aus Bauern zusammen. Die genaue Einwohnerzahl ist nicht mehr festzustellen. Damals zählte man 53 Anwesen. Die meisten davon waren Lehen des Grundherrn und entstanden auf Rodungen im herrschaftlichen Grund. Die ältesten vier großen Güter waren längst aufgelöst.
In der Zeit von 1430 bis 1440 zählte Schwand nur mehr 44 Anwesen. Dieser Rück­gang ist sicher auf die Auswirkungen des Städtekrieges zurückzuführen.
Vor der Katastrophe des 30-jährigen Krieges finden sich im Jahr 1623 -  45 markgräfliche Hotstätten. Ungefähr 90 Familien wohnten damals in Schwand, was einer Bevölkerungszahl von etwa 400 Menschen entspricht.
 
Im 30-jährigen Krieg ging die Einwohnerzahl infolge des Krieges stark zurück. Zahlenangaben hierüber waren nicht zu ermitteln, da in dieser Zeit keine statistischen Erhebungen erfolgten (Grund: der Pfarrer hatte für 2 Jahrzehnte den Ort verlassen). Im Jahre 1680, also bereits lange Zeit nach dem Krieg, lag die Bevölkerungszahl noch unter dem Stand von 1623. Es lebten 250 bis 300 Einwohner in 60 bis 70 Familien.

Erst 1690 konnte in etwa der gleiche Stand wie 1623 erreicht werden. Danach steigt die Bevölkerungszahl kontinuierlich, so dass in den Jahren 1783 bis 85 bereits 470 Menschen gezählt wurden. Die Zahl der Anwesen hatte sich auf 68 erhöht.
1874 setzte die Landflucht ein. Der Abzug der Jugend in die Städte führte zu einem Rückgang der Einwohnerzahl.
Weitere Angaben konnte ich dazu nicht ausfindig machen, denn um die Jahrhundertwende brannte die alte Mühle aus, die das damalige Bürgermeisteramt beherbergte (Bürgermeister war der Mühlenbesitzer Hörl). Mit dem Brand wurden leider sämtliche dort lagernden Akten vernichtet.

Bis zur Jahrhundertwende hat sich auch das Berufsbild in Schwand geändert. In dem rein bäuerlichen Ort finden sich nun eine Anzahl verschiedenster Berufe die sich zumeist im Dienstleistungsgewerbe ansiedelten.
Die berufsmäßige Gliederung im 18. Jahrhundert weist in der Gemeinde Schwand schon allerlei Besonderheiten auf.
Neben den üblichen notwendigen Handwerksberufen finden sich besondere Berufe, wie Kohlenbrenner, Kienölbrenner, Bader und Wundarzt, Nachtwächter u.a . Mitte und Ende des 18. Jahrhunderts treten auffallende Berufe wie Schweinehirten ein Spielmann und Musikant, Wagenhüter und Feldhüter auf.
Demnach wurde Schwand bereits um diese Zeit aus der rein bäuerlichen Siedlung hervorgehoben in den Stand einer »Marktgemeinde«, die auch alle handwerklichen und sonstigen Berufe ausweisen konnte.
Im 19. Jahrhundert treten ein Regensburger Fuhrmann und ein Regensburger Bote dazu, die anscheinend einen regelmäßigen Handelsverkehr dorthin unterhielten. Ein Seifensieder und ein Chirurgus (Arzt?), sowie ein Leonischer Drahtzieher werden genannt. Hier zeigt sich bereits der Anfang eines ausgesprochenen Arbeiterstandes an.
1886 wird berichtet: »Die Sozialdemokratie hat starken Einfluss gewonnen, sie benutzt die Unzufriedenheit der Leute für ihre Zwecke. 1874 heißt es, dass die Weber in Schwand sich kaum mehr ernähren können, es gab nur noch 2 im Ort.
1898 wurde ein Dampfsägebetrieb mit 30 Arbeitern eingeführt.« (Rusam)
 
 
Die kirchliche Entwicklung in Schwand bis zum 20. Jahrhundert

1. Christianisierung unserer Region
In den mir zugänglichen alten Pfarrchroniken und Pfarrbeschreibungen der Pfarrei Schwand finden sich keine Einträge über den Zeitpunkt der Christianisierung des Ortes. Pfarrer Kehrer schreibt in seiner Pfarrbeschreibung von 1912: »Das Christentum muss in Schwand und in den dazugehörigen Orten schon sehr bald eingeführt worden sein, wann und von wem ist unbekannt.« (Keh. S.3)
 
1.1. Bau der ersten Kirche
Die für Schwand zuständige Urpfarrei ist Pfaffenhofen. Von dieser Pfarrei aus wurde die Pfarrei Roth (eine Probstei) errichtet, deren Filiale Schwand war. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich hierfür nicht festlegen. Von Roth aus wurde Schwand auch pastoriert.
Urkundlich belegt ist, dass im Jahre 1186 unter Bischof Otto von Eichstätt in Schwand die erste Kirche gebaut wurde. Bei der Einweihung dieser Kirche im Jahre 1187wird auch der Name der Siedlung Schwand = »Swant. erstmals urkundlich erwähnt. Diese erste Kirche hatte bereits als Kirchenheiligen Johannes Baptista (der Täufer), Patronatstag: 24.Juni.
Durch die Einweihungsurkunde ist auch die Zugehörigkeit Schwands zur Diözese der Bischöfe von Eichstätt, und zwar vom Beginn der kirchlichen Arbeit an, geklärt.
 
1.2. Schwand als Filialkirche von Roth
Die Tatsache, dass Schwand eine Filialkirche der Pfarrei Roth war, hat anscheinend nicht selten zu Auseinandersetzungen geführt. Schon 1489 beschwerte sich die Ge­meinde über den Pfarrer von Roth, dass er in der Fastenzeit nur einmal in ihrer Kirche Beichte halte und sie im Falle der Verhinderung gezwungen sind, nach Roth zu gehen. Dem widersprach der Rother Pfarrer. Es ging aber auch nach Überlieferungen in alten Pfarrbüchern nicht selten um Auseinandersetzungen wegen der Besoldung der von Roth gestellten Frühmesser und Kapläne. Zank gab es auch um zu wenig gebotene und zuviel verlangte Verköstigung derselben. Eine für spätere Zeiten kaum vorstellbare Begründung zu kirchlichen Zwisten.
 
1.3. Die erste Frühmesse in Schwand
Dass diese Zwiste schon älter sein müssen, erklärt folgendes:
Im Jahre 1468 endlich wurde hier ein eigenes Frühmeßbenefizium gegründet.
Wilhelm Löffelholz, ein Nürnberger Patrizier, stiftete am 28. März 1468 als Patronatsherr von Schwand eine Frühmesse mit wöchentlich 5 Frühmessen zu Ehren des St. Wolfgang und St. Sebald. Der Stiftungsbrief im Löffelholz-Archiv Nürnberg, Stiftungsbuch von 1590 enthält folgendes:
»14. März 28.
Wilhelm Löffelholz stiftete für seine armen Leute des Marktes und des Gerichtes zu Schwand, das er vom Burggrafen in Nürnberg auf Widerruf in Besitz hatte, damit sie bei Unwetter nicht in die Pfarrkirche zu Roth gehen müssen, eine ewige Messe in der Kirche St. Johannes des Täufers zu Schwand mit Behausung für den Kaplan und bittet den Bischof zu Eichstätt um Bestätigung dieser Stiftung.
Montag nach Laetare« (Keh. S. 5).
Unter dem 1. September 1468 bestätigte der Bischof Wilhelm von Eichstätt diese Stiftung, welche mit Einwilligung des Johann Karpf, Pfarrer zu Roth, realisiert war. Das Patronatsrecht sollte bei der Familie Löffelholz bleiben und im Falle, dass das Gut an die Burggrafen von Nürnberg zurückging, an letztere übergehen.
Zur Fundation wurde ein eigener Hof zum »Haqerhove«, ein Gut in Hofstetten, ein halbes Gut zu Pruppach, Äcker, Wiesen und Brennholz vom Walde der Gemeinde Schwand gegeben. Die Kopie der Bestätigungsurkunde befindet sich im Germanischen Museum in Nürnberg.
Mit der Versehung der Frühmesse wurden Kapläne von Roth - Mönche - betraut, die als Frühmesser bestellt wurden.
 
1.4. Gründung der selbständigen Pfarrei Schwand
Seit dem Jahre 1465 bestand in Schwand der Plan zur Gründung einer eigenen Pfarrei. 1502 kam es zur Lösung der Kirche aus dem Filialverhältnis zu Roth und zur selbständigen Pfarrei Schwand.
Das Patronatsrecht stand zu dieser Zeit bei den Markgrafen von Ansbach (1792 beim König von Preußen, 1806 beim König von Bayern).
Der erste Pfarrer von Schwand war ein Wolfgang Scheicker. Dieser erregte beim Bischof von Eichstätt Anstoß wegen seines Lebenswandels. Der Markgraf musste dort für ihn eintreten. Im selben Jahr (1502) wurden alle heute noch zum Pfarrsprengel Schwand zählenden Orte von Roth an die neue Pfarrei abgegeben. Seit 1502 gehörten zum Pfarrsprengel Schwand: Schwand, Harm, Mittelhembach, Hagershof, Sperberslohe, Dürrenhembach teilweise, Pruppach, Meckenlohe, Harrlach und Finstermühle. Diese Orte gehören bis zum heutigen Tag zum Pfarrsprengel Schwand, mit Ausnahme von Dürrenhembach. 1524 verlor Schwand sein Pfarramt wieder. Bei der Trennung 1502 waren 10 fl. Jahresbesoldung für den Pfarrer in Roth ausbedungen worden. Nachdem Schwand die Beisteuer zu dessen Besoldung verweigerte, verlor es seine Selbständigkeit und wurde wieder Filialkirche von Roth mit einem Frühmesser. Kehrer schreibt dazu: »Die Gemeinde (Schwand), hartköpfig und kurzsichtig, wie sie war, willigte ein.« (Ke. S. 15).1537 scheint Schwand endgültig eine selbständige Pfarrei geworden zu sein (in der Zwischenzeit Reformation).
 
2. Vorreformatorische Zeit

2.1. Die Kirche von Schwand unter den Bischöfen von Eichstätt

1187: Bischof Otto von Eichstätt wird in der Einweihungsurkunde der ersten Kirche erwähnt.

1297: Bischof Reinbot von Eichstätt Überträgt dem Komtur und den Brüdern des Deutschherrenordens in Nürnberg alle Zehnten in Schwand im Tauschwege gegen andere Einkünfte.

1360: Bischof Berchtold von Eichstätt übergibt seinem Domkapitel den Zehnten von den Pfarreien Roth und Schwant.

1454: Die Domherren und das Kapitel zu Eichstätt haben ihren »Zehnten zu Schwand« eingetauscht gegen den Zehnten zu Oberhembach. Fortan erhielten die Herren des Deutschen Hauses zu Nürnberg wieder den Zehnten zu Schwand (Nach Reg. des Bistums Eichstätt). Sie hatten den Zehnten laut Pfarrkarten nachweislich noch 1631 und 1719.

1468: Bischof Wilhelm von Eichstätt bestätigt die erste Frühmesse zu Schwand. Weitere Namen von Bischöfen haben sich nicht gefunden.

 
2.2. Die Reformation in Schwand

In der Reformationszeit war Schwand eine Filialkirche der Pfarrei Roth. Die Zusammenhänge, die zur Einführung der Reformation in Schwand führten, besitzen daher unmittelbare Beziehungen zur Stadt Roth, in der sich damals wie vielerorts auch, ebenfalls reformatorischer Geist zu regen begann. Dem stellten sich der damalige Stadtpfarrer Erhard Schauer und seine Kapläne entgegen. Aus dem Jahre 1525 ist eine Bittschrift bekannt, in welcher die Stadt Roth eine »Konftio« an den Markgrafen Kasimir richtet, die eine Verteidigung der gewünschten Neuerung darstellte. Inhalt: Ablehnung der Unfehlbarkeit des Papstes und der Konzilien, Verneinung des Fegefeuers, Unnützlichkeit der Anrufung der Heiligen neben der Anflehung Christi usw. (Ansbach Religionsakte I/b Nr. 79, nach Haag S. 789). Einwandfrei handelte es sich hier um einen ersten Schritt hin zur Reformation.
Rusam berichtet: »Die reformatorische Bewegung wirkte sich bereits in den Jahren um 1620 in Schwand aus« (Ru. S. 53). (Siehe Auflösung der Pfarrei Schwand.)
Der Rother Pfarrer schickte sonntäglich einen Kaplan zur Predigt, einen »Papisten«. Dies gefiel den Schwandern nicht und sie wandten sich anderen Gemeinden zu (Wendelstein, Kornburg, Leerstetten).
Mit dem Frühmesser Johannes Hufeisen, der »eine Zeit in Wittenberg war und ein Eheweib hatte«, waren die Schwander zufrieden. (Ru. S. 53). Er war lutherisch eingestellt, wie die Schwander.
Seit 1528 waren in Schwand die lutherischen Gottesdienste eingeführt. Wann der Kathechismusunterricht für die Jugend begann, ist nicht bekannt. Wie sich die Re­formation in Schwand auswirkte, liegt im Dunkeln. Vor 1613 wurde der Schulunter­richt von Pfarrern und Messnern erteilt, bis der erste Schulmeister angestellt wurde. Trotz der evangelischen Einstellung wurde aus der katholischen Zeit die Feier der Apostel- und Marientage eingehalten. Der Flurumritt in der Form des »Schauerfreitages« (Freitag nach Himmelfahrt), wirkt sich bis in die heutige Zeit aus. An diesem Tag durfte auf den Feldern nicht gearbeitet werden, um keine Hagelwetter anzuziehen (alteingesessene Bauern halten diesen Brauch heute noch ein). Die althergebrachten Formen der Frömmigkeit wurden in Schwand beibehalten, soweit sie nicht direkt der evangelischen Lehre widersprachen. Das Luthertum bestand nicht in revolutionärer Bilderstürmerei, es hat vielmehr ohne Schäden Tradition bewahrt (Ru. S. 54).
Nicht verschwiegen werden darf aber auch ein Mann, der in Schwand sicher mit den Weg für die Reformation bereitete. 1500 wird Gonrad Scheidt, der Sohn des da­maligen Wildmeisters, als Pfarrer in Schwand genannt. Er war verbunden mit Freunden in Schwabach der Lehre Luthers zugetan und starb 1518 (siehe Pfr. Türks Roman »Johannes Baptista - der Heilige von Schwand«).
 
3. Die Heiligenrechnung von Schwand

3.1. Begriff: Heiligenrechnungen


Als erstes gilt es, den Begriff »Heiligenrechnungen« oder »der Heilige« zu klären. Über Heiligenrechnungen schreibt Lic. H. Glauß, Gunzenhausen (BI. für bayer. Volkskunde 1919,6. Reihe S. 6): »( ... ) sie sind nicht nur für die rechtliche und wirt­schaftliche Seite der Geschichte eines Ortes oft von hoher Bedeutung ( ... ), sie sind bisweilen einzig noch vorhandene Beweisquellen geworden. ( ... ) Vorhandensein von Schulen und anderen gemeindlichen Einrichtungen können ganz zufällig in den Rechnungen sich vorfinden (S. 7). Verlorengegangene Namen von Pfarrern und an­deren bedeutenden Persönlichkeiten tauchen auf ( ... )« (S. 7).
 
3.2. Die Schwander Heiligenrechnungen

Die Schwander Heiligenrechnungen beginnen im Jahre 1485 und sind von da ab fast ohne Unterbrechung bis in die Reformationszeit und durch das ganze 16. Jahrhundert fortgeführt. Dass Schwand in dieser Zeit ein Außenort der Pfarrei Roth war und Wilhelm von Löffelholz die Frühmesse gestiftet hat, ist bereits erörtert. Zu dieser Begebenheit ist interessant, dass die damals vorgesehene Wohnung für den »Primissarius« nicht bezogen wurde und die Kapläne weiter von Roth aus den Dienst versahen. Entweder musste die Wohnung erst gebaut werden oder das vorgesehene Gebäude war unzureichend (Heiligenrechnungen). Der »Heilige von Schwand« hatte sein eigenes Vermögen. Die jährliche Abrechnung fand in Schwand, nicht in Roth statt. Dass der Ort Schwand in dieser Zeit bereits größer war, ist bewiesen, weil er bereits einen eigenen Richter und einen eigenen Wildmeister hatte.
Eine Reihe von Priestern und weltlichen Beamten begegnen uns deshalb in der Rechnung: Der Rother Pfarrer Ulrich Scheinfelder (1485-1500), ein Dechant. 1490 der Kaplan Konrad Scheit, ein Sohn des damaligen Wildmeisters Utz Scheit. Diesen Kaplan Scheit schilderte auch Pfarrer Türk in seinem Roman »Der Heilige von Schwand« als einen Wegbereiter der Reformation (Türk: Johannes Baptista - der Heilige von Schwand 1928).
1494 war die »alte Clesin« gestorben, die eine Stiftung zu einem Pfarrhaus machte. 1505 wird Scheit Pfarrer in Schwand, mit Wohnsitz in Schwand. 1518 stirbt Scheit und unter Hufeisen soll die Reformationsbewegung im Schwabacher Raum eingesetzt haben.
Viele interessante bäuerliche Namen finden sich in den Heiligenrechnungen, z.B.: »die Dobeneck, Verwandte des aus Wendelstein gebürtigen kath. Theologen und Luthergegners Kochläus. Diese gehörten hier zu den angesehensten Familien« (Clauß S. 9).
Auch über Flurnamen, die sich sprachlich der Denkweise des Volkes anpassten, ge­ben die Rechnungen Aufschluss. Der »Hatzenzoqel«, bis heute ein bekannter Flurname in Schwand, hat seine Bezeichnung wohl von seiner Form, die der eines Elsterschwanzes gleicht.
Auch die umstrittenen Rechnungen für die Verköstigung der Kapläne aus Roth fin­den sich immer wieder. In allen Zahlen und Namen sieht Clauß die Äußerlichkeiten. Das intimere kirchliche Leben einer Landgemeinde von vor 400 Jahren muss erst durchleuchtet werden.
Bei Gottesdiensten und Sakramentsfeiern, wenn der eine Geistliche die Arbeit nicht schaffte, kamen bis zu drei Priester aus Roth, die dann aus der Heiligenstiftung ent­lohnt wurden. Auch für Kerzen und Großreinemachen kam »der Heilige« auf. Be­zeichnenderweise schreibt Clauß zu den vielen Ausgaben:
»Der Heilige war ein milder und guttätiger, auch reicher Herr, aus dessen Tasche sich's leichter lebte, als aus der eigenen« (CI. S. 12).
Das Vermögen des Heiligen war ein für jene Zeit nicht unbeträchtliches. Die ersten finanziellen Bewegungen in Einnahmen und Ausgaben führten oft zu leeren Kassen, die sich trotzdem rasch wieder erholten, wie z.B. zwischen 1527 und 1530.
 
3.3. Bestand des Vermögens

Der Hauptteil des Vermögens des »Heiligen« bestand aus Grundbesitz, Wiesen, Wald und Äckern. Auch Naturalreichnisse, Pachtgelder u.a. vermehrten den Reichtum. Laien und auch Kleriker hinterließen ihren Besitz der Kirchenstiftung. Es wird sogar berichtet, dass der »Hetliqe« Zinspflichtige in den Gemeinden der Umgegend hatte. Sogar bis Weißenburg habe die Schwander Kirche Geld verliehen (BI. f. Volk. Clauß S. 13).
Nach Osten erstreckte sich der Grundbesitz der Pfarrei Schwand bis nach Seligenporten (damals Seligenpforten). Die Heiligenrechnungen belegten weiterhin, dass viele Kunstgegenstände zur Ausschmückung des Gotteshauses aus dem Kunstgewerbe in Nürnberg bezogen wurden. Seit 1504 findet sich in den Rechnungen ein Abschnitt, der von den jährlichen Abgaben »Recepta auff die taffen« spricht (CI. S. 15). Es handelt sich hier um Opferpfennige, die für die Armen auf dem Altar (taffeln) niedergelegt wurden. Interessant ist auch das Testament einer Schwander Bürgerin »die alte Clesin«, die in ihrem Testament zuerst die Wünsche wegen ihrer Begräbnisfeier erklärt. Dann folgen die Bestimmungen wegen ihrer Hinterlassenschaft.
Noch vor den eigentlichen Erben wird der Pfarrer bedacht. Zehn Gulden zum Pfarrhaus (das errichtet werden sollte) waren außerdem festgelegt. Im Nachtrag zu dieser Willenserklärung wird ihr sonstiger Besitz (nach Bestimmung für die eigentli­chen Erben) der Kirche vermacht. Die Schenkung einer Wiese für den »Heiligen« ist an die Bedingung geknüpft, dass dafür ein »hübscher Ornat samt Zubehör« anzu­schaffen ist (VI. S. 22).
Auch in Walpersdorf ist ein »Heiligenhof« bekannt, der dem Kirchenheiligen von Schwand als Eigentümer gehörte. 1503 stirbt die alte »Weichselmännin« und hinterlässt 5 Töchter, zwei unverheiratet. Die Erbfolge ist sehr verwirrend. Fest steht, dass eine der unverheirateten Töchter das ihr zustehende Erbe bereits zu Lebzeiten dem »Heiligen« übergeben hat.
Wiederholt treten Rechnungen im »Heiling« auf, die mit Neubau und Instandsetzung der Kirche befasst sind. So 1548, nach dem Schmalkaldischen Krieg, in dem die Kirche niederbrannte.
Pfarrer Rusam gibt als Gesamtbesitztum des »Heiligen« um 1720 in etwa an: Hof zu Walpersdorf, Holzgütlein zu Hagershof, Gütlein in Meckenlohe. Hinzukommen viele Holz- und Waldeigentümer, Wiesen und Äcker, deren Aufzählung hier zu weit führen würde.
Abschließend sei noch einmal Pfarrer Rusam zitiert:
»Der Heilige von Schwand« wurde wohl mit Erbauung des Gotteshauses 1186 ge­stiftet; zur Fundation der Kirche gehörten Grundstücke, von ihrem Ertrag musste die Kirche erhalten werden. Bei der Stiftung der Frühmesse 1468 kamen neue Grund­stücke hinzu (und Rechte), vor allem der Pfarrhof mit Äckern und Wald.
Ein bescheidener Teil dieser ursprünglich vorhanden gewesenen Grundstücke hat sich bis heute (1944/45) erhalten, immerhin 7 1/2 Jahrhunderte.« (Ru. S. 46).
 
4. Schule und Lehrer in Schwand

4.1. Schul- und Messnerhaus


Das frühere Schul- und Messnerhaus, unmittelbar an die Friedhofsmauer angebaut, soll die Zeiten der früheren Zerstörungen überdauert haben.
 
4.2. Lehrer in Schwand

Die Reformation brachte für die ländlichen Gemeinden die Errichtung von Schulen mit sich.
Die Schule in Schwand haben lange Zeit die »pastores- versehen, man kann von einer Pfarrschule oder Kirchenschule sprechen. Notizen in den Pfarrakten lassen er­kennen, dass nur Messner dagewesen sind.
Wie im allgemeinen bekannt, war es in den frühesten Zeiten üblich, dass Männer aus anderen Berufen die Kinder unterwiesen; so oft ausgediente Soldaten, Schuster und wie in Schwander Kirchenakten erwähnt, ein »Messerschmied«, der als Exulant nach Schwabach gekommen war.
 
Bereits 200 Jahre vor der Einführung der allgemeinen Schulpflicht, im Jahre 1802, finden wir Eintragungen über Schulmeister in Schwand. Schon um 1600 wird ein Adam Janger als Schulmeister aufgeführt. Dann kamen in rascher Folge andere Na­men, die zu erwähnen, zu weit führen würde.
Nach der Zerstörung im 30-jährigen Krieg war in Schwand für 20 Jahre keine Schule.
1653 findet sich wieder ein Eintrag über die Schule im Schulhaus neben der Kirche. Ob es sich dabei um das Messnerhaus an der Friedhofsmauer, oder um das heute als ältestes Schulhaus bekannte Gebäude handelt, konnte ich nicht einwandfrei klä­ren.
Der Mann, der damals den Schuldienst wieder aufnahm war Hieronymus Beck, erst Gabelmacher, dann Soldat, Aufwärter bei Hochzeiten, dann Herrschaftsdiener, endlich Schulmeister.
Dass die Schulmeister zur damaligen Zeit von den Schülern selbst besoldet wurden, ist daraus zu ersehen, dass einmal Klage geführt wird über erhöhte Schulgeldforde­rungen, ein anderes Mal über erhöhte Gebühren.
Zur Zeit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht findet sich ein Lehrer Johann Lechner, geb. 1798. Bezeichnend ist, dass erst vom Jahre 1732 an die Bezeichnung »Lehrer« oder »Schullehrer« aufzufinden ist. Vorher war die Bezeichnung »Schulmeister« üblich. Darunter war ein Berufsstand zu verstehen, der mit einer »Lehre« bei einem »Meister«, also handwerklich fundiert war.
Als hervorragende Lehrerpersönlichkeit sei Leonhard Autenrieth erwähnt. Unter ihm wurde das Schulhaus neu erbaut (heute Nürnberger Straße 12). Sein Sohn, Rektor Dr. Gerhard Autenrieth, Gymnasialrektor und Oberstudienrat am alten Gymnasium in Nürnberg, war Verfasser des Griechisch-Deutschen Homerlexikons. Er wurde 1833 in Schwand geboren und war ein verdienter Pädagoge.
Alle Lehrer, vorher auch Schulmeister, waren mit dem Organistendienst betraut. Zum Teil versahen sie auch den Messnerdienst.
Meist waren die Lehrer auch Gemeindeschreiber und Postagenten.

Weitergehende Informationen zur Schule und den Lehrern in Schwand
 
5. Die Johanneskirche in Schwand

Der Kirchenbau der Johanneskirche in Schwand geht in seinem Ursprung auf die erste Kapelle zurück. - Sie stand am selben Platz und war von Anfang an mit einem Friedhof umgeben. (Keh. S. 19)



Weitergehende Informationen zur Johanneskirche
 































Abb.15
Die Johanneskirche in Schwand mit ihrem Langhaus im Markgrafenstil. Der mächtige Turm besitzt mittelalterliche Bauteile.


 
Abb.16
Altarraum nach den Renovierungsarbeiten und nach der festlichen Wiedereinweihung der Kirche im März 1982.
 
1547 brannte im Schmalkaldischen Krieg die damalige Kirche nieder.

1548 wurde bereits eine neue erbaut.

1632 wurde im 30-jährigen Krieg das Gotteshaus teilweise zerstört.

1753 war die Kirche anscheinend zu klein.
Ein neuer Bau wurde im Markgrafenstil (damaliger Landesherrn) errichtet. Es entstand ein saalartiger Raum mit Doppelemporen, einer Flachdecke und Ausgliederungen durch Doppelpilaster.
Altar, Kanzel und Orgel sind übereinander angeordnet. (Markgrafenstil)
Über dem Altar befindet sich ein Bild der Kreuzigung Christi, darunter das Abendmahl.
Der Taufstein ist eine Balusterschale mit Puttenköpfen und Muscheln an den Seiten. Der Altartisch ist eine einfache Arbeit um 1650. Auf das einzelne Kircheninventar einzugehen würde hier zu weit führen (Totenkrone, Taufkanne, Totenkreuze usw.).


Abb.17 Hauptportal der Johanneskirche in Schwand mit krone und Monogramm des Markgrafen Christian Friedrich Carl Alexander von Ansbach

Nach wie vor verkünden Krone und Monogramm des Markgrafen Carl Alexander an der Außenwand der Kirche über dem Portal von der jahrhundertelangen Beziehung Schwands zu den Ansbacher Hohenzollern (Dr. Ulsamer S 549).
Der Turm ist sechsgeschossig und bis zu seinem Mittelgeschoss mittelalterlich. Er ist mit einem Spitzhelm ausgestattet.

5.1. Die Bremser-Zinnsche Stiftung

 Eng verbunden mit dem Kirchenneubau von 1753 ist der Name eines Schwander Bürgers: Simon Bremser. In kurzer Zusammenfassung sei eine Begebenheit geschildert, die bis heute in Schwand lebendig ist:
Simon Bremser, als Bäckergeselle nach Schwand gekommen, hat hier einen eigenen Betrieb aufgebaut. Als angesehener Bürger lebte er glücklich in Schwand. Eine erste Tochter war ihm bereits „in der Wiege gestorben“. Sein ganzer Stolz war seine später geborene Tochter Helena. Als diese im Blütenalter von 19 Jahren plötzlich dahinsiechte und 1732 verstarb, wurde aus dem frommen Mann ein verbitterter Gottesverächter.
Am Grab seiner Tochter verfluchte er den Himmel und ließ sich einen breitrandigen Hut anfertigen (Bremser-Hut), damit er den »verfluchten Himmel«, der ihm sein geliebtes Kind genommen hatte, nicht mehr sehen musste.
Die Menschen des Ortes mieden ihn. Nur Pfarrer Heinrich Zinn hielt zum ihm und ließ nicht ab, den Unglücklichen zur Umkehr zu bringen.
Im Alter wurde Bremser blind. Als er vom Kirchenneubau erfuhr, war so weit geläutert, dass er für den Bau der Kirche einen ansehnlichen Betrag opferte und auch eine neue Glocke, die auf den Namen seiner Tochter Helena benannt wurde, stiftete.
Seine Hinterlassenschaft führte zusammen mit einer Stiftung von Pfarrer Heinrich Zinn zur »Bremser-Zinnschen-Stiftunq«, die zwar durch die Inflation aufgezehrt wur­de, auf die aber noch heute eine Erinnerungstafel im Gotteshaus hinweist.

Die Geschichte des Simon Bremser

Genaue Erläuterungen über den Stil und die Bauweise der Kirche gingen über den Rahmen dieser Arbeit hinaus.

Die finden Sie in diesem Link zur Johenneskirche
 

Schlußbemerkung:

Ich schließe meine Arbeit mit der Jahrhundertwende.
Die Entwicklung Schwands im 20. Jahrhundert aufzuzeigen gäbe Stoff für eine wei­tere Arbeit. Zum Übergang sei festgestellt: Die Zeit des 1. und 2. Weltkriegs brachte in Schwand wie in vielen anderen Orten großes menschliches Leid mit sich. Die Bausubstanz des Marktes ist durch die Kriegseinwirkung verschont geblieben.
Das Berufsbild hat sich sehr verändert. Nur noch ein Bruchteil der insgesamt 1609 Einwohner betreibt Vollerwerbslandwirtschaft.
Die konfessionelle Struktur hat sich gewandelt. Der einst rein evangelische Ort besitzt heute ebenso viele katholische wie evangelische Einwohner.
Vieles hat sich verändert und nur noch weniges, wie z.B. die alte Kirche, erinnert an die nicht unbedeutende Geschichte Schwands.
 
 
Literaturverzeichnis

Hauptquellen:

Pfarrbeschreibung und Chronik der Pfarrei Schwand, Pfarrer Georg Rusam, 1944/45, Pfarramt Schwand
Allgemeine Pfarrbeschreibung der evanglisch-Iutherischen Pfarrei Schwand bis 1910, Pfarrer Johann Christian Kehrer, Pfarramt Schwand
Schwabacher Unterrichtshilfen, Christoph Haag, Hembachtal, Folge 10, 11, 12, Kreisschulamt Schwabach o.J.
Staatsarchiv Nürnberg, Regesta Boica Bd. IV 761
100 Jahre Landkreis Schwabach, Willi Ulsamer, Schwabach 1964, Verlag: Dr. AIfons Kellermeier, Landau/lsar, Seite 545-557
Monumenta Boica Bd. XLIX Seite 151, Staatsarchiv Nürnberg Schwabacher Tagblatt 1955: 7.4., 22.4., 20.5. und 27.5. 1955, Emil Wachter: Beiträge zur Geschichte des Richteramtes Schwand.
Monumenta Boica Bd. XLVII Amt Schwand 361 ff.
Staatsarchiv Nürnberg, D.Akt Nr. 4014 Rep. 19, Lagerort Seite 3 Staatsarchiv Nürnberg, Rentamt Schwabach Nr. 362
Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 224-25
Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 113 Nr. 33 und 62 Schwabacher Heimatblatt Heft II, Seite 31
Staatsarchiv Nürnberg-Ansbach Gen. A. Nr.1 voll. 169
Ansbacher Partikular Nr. 188
Schwabacher Heimatbücher o.J; Bd. 2, S. 315, Staatsarchiv Nürnberg
Blätter zur bayer. Volkskunde, 6. Reihe, Würzburg 1919, Pfarrer Lic. Clauß, Gunzenhausen
Johannes Baptista, der Heilige von Schwand, Georg Türk, Verlag J.F. Steinkopf, Stuttgart, 1928 (St.Archiv Nürnberg).

Auszug aus dem Verzeichnis der Abbildungen
(entnommen den Heimatkundlichen Streifzügen Nr. 1)

Abb.9   Schwand und Umgebung- Übersicht M = 1 : 50.000
Gezeichnet durch die Kreisplanungsstelle Roth. Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 50.000, Blatt L 6732. Wiedergabe mit Genehmigung des Bayer. Landesvermessungsamtes München, Nr. 10 076 / 82

Abb.10 Die ehemalige Erbschenkstätte, ein ortsbildprägender Bau mit reichem Zierfachwerk aus dem 17. Jahrhundert, der dringend renovierungsbedürftig ist.
Photo Reinhard Wechsler

Abb.11 Das ehemalige Büttelhaus, ein Gebäude, das bis 1806 als Wohnung des Amtsknechtes diente und damals im Erdgeschoss ein kleines Gefängnis hatte.
Photo Reinhard Wechsler

Abb.12 Überreste des Geleitsteins, am nördlichen Rand der Straße nach Harrlach (heutige Kreisstraße RH 35 Schwand – Allersberg), in Höhe der Waldabzweigung nach Birkenlach-Pyrbaum.
Photo Reinhard Wechsler

Abb.13 Das Wappen des Marktes Schwand von 1933
Abb.14 Der Markt Schwanstetten, in den die ehemalige Marktgemeinde Schwand eingegliedert ist, hat ein neues Wappen. Das Symbol des Schwanes wurde auch hier übernommen.

Abb.15 Die Johanneskirche in Schwand mit ihrem Langhaus im Markgrafenstil. Der mächtige Turm besitzt mittelalterliche Bauteile.
Photo Hans Streibel, Bildberichterstatter, Kleinschwarzenlohe

Abb.16 Altarraum nach den Renovierungungsarbeiten und nach der festlichen Wiedereinweihung im März 1982
Photo Reinhard Wechsler

Abb.17 Hauptportal der Johanneskirche in Schwand mit Krone und Monogramm des Markgrafen Christian Friedrich Carl Alexander von Ansbach
Photo Reinhard Wechsler

Abb.18 Gedenkstein an den Bäckermeister Simon Bremser und dem Pfarrer Heinrich Zinn in der Kirche zu Schwand
Photo Reinhard Wechsler
 

Weitergehende Literatur finden Sie in unserem Literaturverzeichnis

Für das Internet aufbereitet im Januar 2016
Alfred J. Köhl